Ende

Einkerkerung und Verbannung

Die 15 Jahre in der "Jakobszelle" waren wohl nebst der frühen Kinderzeit die einigermassen glücklichsten im Leben des Jakob Stutz. Sie endeten 1856 abrupt mit Verhaftung, Gefängnis, Prozess, Verurteilung, Busse und drei Jahren Kantonsverweisung. Nach zehn ruhelosen Wanderjahren, während derer er immer wieder vertrieben worden war, fand er als verhärmter und gebrochener Mann 1867 bei seiner Nichte in Bettswil bei Bäretswil (ZH) eine letzte Heimstätte. Dort starb er am 14. Mai 1877.

Wie kam es zu dieser Verurteilung? Sieben Jungmänner von 21 bis 29 Jahren sind in den Prozessakten vom 27. Mai 1856, Bezirksgericht Pfäffikon, als Zeugen aufgeführt. Es handelte sich offenbar um zweifelhaft beleumdete Burschen, die dem alternden Dichter bestimmte Zärtlichkeiten anboten, um ihn vermutlich erpressen zu können. Diesbezüglich enttäuscht, denn Stutz war praktisch mittellos, zeigten sie ihn an. In Betracht der bekannten früheren Verfehlungen erfolgte trotz widersprüchlicher Zeugenaussagen eine Verurteilung "wegen widernatürlicher Wollust" und wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses durch unzüchtige Handlungen unter erschwerenden Umständen".

Ernst Ostertag, Januar 2004