Nach der Abstimmung

Im Juli folgte eine kurze erste Notiz zum Ausgang der Abstimmung mit einem klaren Dank an die Wissenschafter, deren eindeutige Stellungnahmen den Umschwung bei aufgeschlossenen Politikern herbeigeführt hatten:

"Es ist Wirklichkeit geworden!"1

Im Oktober wies Karl Meier auf die neue Lage und besondere Verantwortung der Homosexuellen hin. Er gab dem Artikel den Titel "Aufgaben und Ziele"2:

"Das eidgenössische Strafgesetz hat in mancher Beziehung eine veränderte Situation geschaffen. Wenn die neuen Bestimmungen, die dem erwachsenen Homoeroten endlich selbstverständliche Lebensrechte gewähren, auch erst nach Ablauf von drei Jahren in Kraft treten, so wirken sie doch schon heute richtunggebend in der rechtlichen und menschlichen Beurteilung unserer Artung. Sie stellen aber auch uns selbst vor neue Aufgaben. [...] Wenn das Odium der sittlichen Verfehlung von uns genommen wird, verlegt sich das Gewicht unseres Kampfes auf eine andere Ebene, [...] auf die Pflicht, uns menschlich und kulturell zu bewähren. [...] Viele geniessen jetzt gedankenlos eine Freiheit, die für Angehörige anderer Nationen nur ein sagenhaft ferner Wunschtraum ist. [...] Wer nur wenige Augenblicke darüber nachdenkt, der kann nicht anders, als dankbar erfüllt sein [...] gegen das Land, in dessen Grenzen er dieses Dasein erleben darf. [...]"

Ernst Ostertag, August 2004

Weiterführende Links intern

Karl Meier / Rolf

Quellenverweise
1

Menschenrecht, Nr. 10/1938 vom 5. Juli

2

Karl Meier unter dem Pseudonym Gaston Dubois: Menschenrecht, Nr. 16/1938 vom 29. Oktober