Pächterwechsel

... in der "Eintracht"

Im April 1952 machte Rolf eine Mitteilung und Mahnung an alle1. Grund dazu war ein neuer Pächter, der seinen Vertrag von der Stadt Zürich als Vermieterin noch nicht erhalten habe und daher eventuell geänderte Bestimmungen noch nicht kenne:

"Unsere Klubabende gehen also vorläufig in der bisherigen Weise und am bisherigen Ort - 'Eintracht', Neumarkt 5, I. Etage - weiter. Die neuen Wirtsleute zeigen Verständnis. [...] Tun wir alles, was zu unserem Besten dient und unterlassen wir alles, was uns irgendwie zum Schaden ausgelegt werden könnte! Wer die Klubabende besuchen kann, komme zumindest für den Anfang regelmässig, um die Konsumation für den Wirt ertragreicher zu machen. Vor dem Betreten des Hauses und des Lokals wie auch beim Verlassen bitten wir, in keiner Weise auf unsere Art aufmerksam zu machen! Wir erweisen uns damit für den kommenden Vertragsabschluss selbst den allerbesten Dienst!"

Das Verhältnis mit diesem neuen Pächter-Ehepaar entwickelte sich für beide Seiten erfreulich. Bis die Stadt acht Jahre später eine rigide Politik gegen die Homosexuellen in der "Eintracht" durchsetzte. Mit dem verhängten Tanzverbot - nur für Männer! - war ab Herbst 1960 kein Fest mehr möglich. In der Folge mussten auch die Mittwochabende in der "Eintracht" aufgegeben werden.

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Ernst Ostertag, Mai 2005

Weiterführende Links intern

Tanzverbot

Quellenverweise
1

Der Kreis, Nr. 4/1952, Kleines Blatt