Einbürgerung

Im Frühjahr 1955 reiste Rudolf für immer in die Schweiz, was ihm mit seinem deutschen Pass nur darum gelang, weil er als Fachmann für Englisch eine feste Arbeitsstelle in Zürich vorweisen konnte.

Im Nachlass Eugen Laubacher / Charles Welti fand sich die Kopie (vermutl. Entwurf) eines Arbeitsgesuches an die zuständige Behörde der Stadt Zürich, undatiert, unsigniert, aber sicher von Kreis-Abonnent Kurt Stäheli im Spätherbst 1954 verfasst. Kurt Stäheli war ab 1934 Gründer und Mitinhaber der Buchhandlung Stäheli für englischsprachige Fachbücher und Literatur. Sein Geschäft befand sich an der Ecke Bahnhofstrasse/Rennweg. (Heute ist dort die Orell Füssli-Filiale "The Bookshop".) Das Schreiben lautet:

"Rudolf Jung, geboren am 8. Januar 1907 [...]. Zweck der Arbeitsbewilligung: Übernahme der Vorarbeiten von wissenschaftlichen Werken, deren Stoffgebiet zu einem grossen Teil dem englisch-amerikanischen Sprachgebiet entstammt. Die Arbeiten benötigen einen mit der englischen und deutschen Sprache gleichermassen völlig vertrauten Mitarbeiter, der ausserdem in bibliographischen Arbeiten, Katalogarbeiten, Anfertigen von Auszügen und dem Beurteilen fachlicher Literatur ausgebildet ist. Es ist dem Antragsteller trotz jahrelanger Bemühungen nicht gelungen, einen Mitarbeiter zu finden, der in so hohem Masse den erwähnten Anforderungen genügt, wie es die berufliche und fachliche Ausbildung des Herrn Jung gewährleistet."

Ein Brief Kurt Stähelis an Karl Meier / Rolf, undatiert, aber sicher vom Sommer 1955, enthält folgende Passage:

"Auch Deinen zweiten Brief, den nach Porto Ronco [Stähelis Freizeitsitz im Tessin] hab ich erhalten. Ich arrangiere das. Wie weiss ich noch nicht, aber das ist nur eine Frage der Buchhaltung und auch mir liegt ja viel daran, dass uns der Redaktor Rudolf erhalten bleibt. Dir, dem Kreis und mir."

Aus einem anderen, ebenfalls im Nachlass Eugen Laubacher / Charles Welti gefundenen Brief vom 22. März 1963, verfasst von Kurt Stäheli an Karl Meier / Rolf (vermutlich ging es dabei um die geplante Einbürgerung, die man ab Frühjahr 1965 einleiten konnte):

"Was nun die Stellung Rudolfs betrifft, so möchte ich betonen, dass er nach wie vor und nach den Akten der Angestellte meiner Firma ist. Seine Arbeitsbewilligung ist auf Grund von freier Lektorenarbeit für meine Firma genehmigt. Es wird für ihn bei mir ein Lohnkonto geführt, seine AHV-Beiträge [Schweizer Alters- und Hinterbliebenenversicherung] werden von mir persönlich bezahlt. Es war vor Jahren mündlich besprochen worden, dass eventuelle Lohnbezüge aus unserem Verein in der Vereinsbuchhaltung nicht offen und nicht unter Namensnennung verbucht werden. [...] Ich hoffe, dass Du und Charles tatkräftig dafür sorgen werdet, eben mit Hilfe des Anwalts, dass wenn immer möglich keine Nachlass- oder Steuerbehörde das Recht auf Zutritt und Eröffnung von Buchhaltung und Abonnentenlisten beanspruchen kann."

Rudolf Jung / Rudolf Burkhardt war nebst Karl Meier / Rolf der einzige Kreis-Mitarbeiter, der einen bescheidenen Lohn bezog. Der erwähnte Anwalt war Dr. jur. Erich Krafft, der offizielle Rechtsvertreter des KREIS.

Rudolf Jung wirkte am Anfang seiner Tätigkeit für den Kreis teilweise und nach 1967 (Auflösung des KREIS und der Zeitschrift Der Kreis) bis Ende 1968 voll in der Buchhandlung Kurt Stäheli & Co. sowohl als Lektor wie Übersetzer und teilweise auch in der Korrespondenz, denn so kam er mit der Kundschaft nicht in direkten Kontakt, was zu gefährlich schien. Die Arbeit an der Zeitschrift musste natürlich verborgen bleiben. 1966 gelang die Einbürgerung. Damit war sein Exil beendet, jetzt war er sicher und ein freier Mann.

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Ernst Ostertag, Januar 2005

Weiterführende Links intern

Kurt Stäheli, Vier weitere Künstler