Baufonds
Aus den Satzungen
Am Tag nach dieser Versammlung, am 7. Februar 1954, wurden diese Satzungen aufgestellt und der März-Ausgabe beigelegt. Zweck war die
"Sammlung und Bereitstellung finanzieller Mittel für den Kauf, Bau, Unterhalt eines Klubhauses".
Die "Leitung wird einem speziellen Ausschuss übertragen". Die Geschäftsführung hatten die ordentlichen Revisoren des KREIS zu prüfen. Ein Bericht darüber musste zuhanden der Jahresversammlung erstellt werden.
"Der Fonds wird gespiesen durch
a) Legate und Schenkungen von Abonnenten und Gönnern;
b) Zuweisungen seitens des KREIS aus Sammlungen und speziellen Veranstaltungen."
Die Schlussbestimmung lautete:
"Der gegenwärtige 'Baufonds' stellt lediglich eine Zwischenlösung dar, indem an seine Stelle, wenn die Sammlung den Betrag von Fr. 10'000 erreicht hat, eine Stiftung treten soll."
Die Mittel des Baufonds wurden 1966 eingesetzt für die Mietzinssicherung des ersten Jahres des neuen Lokals Conti-Club.
Ernst Ostertag, Dezember 2004