Struktur

Art. 3 bis 16

Die hier angeführten Artikel 4 und 5 beziehen sich auf die Abonnenten, während Artikel 12 die Leitung des "Lesezirkels DER KREIS" regelt. (Alle Statuten befinden sich im Schwulenarchiv Schweiz, sas)

Art. 3)

DER KREIS ist politisch und konfessionell neutral. Er vertritt mit allem Nachdruck die demokratische Staatsauffassung und die persönliche Freiheit des Einzelnen.

Art. 4)

DER KREIS besteht aus:

Frei-Abonnenten: Personen, die sich um den Kreis in hervorragender Weise verdient gemacht haben, können an der Jahresversammlung zu Frei-Abonnenten ernannt werden.

Abonnenten: Abonnent kann jede volljährige Person werden, die ihr Interesse an der gemeinsamen Sache bekundet.

Doppelabonnenten: Auch um Doppelabonnemente können sich nur volljährige Personen bewerben. Ein Doppelabonnement wird ein und derselben Person nur einmal gewährt. [...]

Mit Doppelabonnenten waren stabile Freundespaare gemeint. Die Einmaligkeit einer solchen Möglichkeit signalisierte den besonderen Wert, der auf feste Beziehungen gelegt wurde und zugleich, dass nicht allzu voreilig eine Beziehung als feste Bindung zu deklarieren sei.

Artikel 14, bb präzisierte: "Doppelabonnenten haben 4/5 des Abonnementsbetrages zu bezahlen; sie erhalten jedoch nur eine Zeitschrift." Dazu muss ergänzt werden, dass Doppelabonnenten zwei Abonnentenausweise erhielten, mit denen erst der Zutritt zu allen Veranstaltungen möglich wurde. Diese Ausweise waren völlig unpersönlich. Aufgedruckt war nur die Abonnentennummer des Betreffenden. Im Briefverkehr mit dem KREIS wurde nur diese Nummer verwendet, kein Name, keine Unterschrift. Das war Datenschutz in Reinkultur und hatte durchaus seine Berechtigung während des Krieges und später während der Repression ab 1958, vergleiche Richtlinien.

Art. 5)

Die Aufnahme von Interessenten erfolgt nach schriftlicher Anmeldung durch die Leitung. Die Betreffenden erhalten einen Ausweis, der sie zum Besuche der wöchentlichen Zusammenkünfte berechtigt. Die Ausweiskarte ist persönlich und unübertragbar [...].

Art. 12)

Die Leitung des Lesezirkels setzt sich aus mindestens 9 Abonnenten zusammen, das heisst dem verantwortlichen Redaktor der Zeitschrift Der Kreis (der zugleich auch den Lesezirkel präsidieren kann) und seinen engeren Mitarbeitern, dem Kassier, dem Aktuar und 2 Revisoren. Sämtliche Funktionäre werden alljährlich an der Jahresversammlung gewählt, und zwar für die Dauer eines Jahres. [...]

Art. 16)

Vorliegende Statuten treten im Einverständnis der Jahresversammlung vom 19. Dezember 1943 auf den 1. Januar 1944 provisorisch in Kraft. Über die endgültige Fassung entscheidet die Sommerhalbjahresversammlung 1944.

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Ernst Ostertag, Juni 2008