1954

Montagu-Prozess

The Sunday Telegraph vom 10. und 17. September 2000 brachte zusammengefasst den Vorabdruck der Autobiografie eines anfänglich Bisexuellen, der nun als glücklich verheirateter Vater und Grossvater in die Öffentlichkeit trat. Etwas völlig Unbedeutendes, wenn der Autor nicht Edward Montagu, Lord of Beaulieu gewesen wäre. Die berühmten Prozesse von 1954 wurden dabei als Nebensache behandelt - exakt was sie eigentlich hätten sein sollen, wenn überhaupt …

Aber das Gesetz von 1885 hatte daraus in den fünfziger Jahren eine Staatsaffäre ersten Ranges gemacht und den damals 26-jährigen Lord und zwei weitere Männer zu Unpersonen gestempelt.

Karl Meier / Rolf kommentierte damals dazu1:

"Inzwischen ist Lord Montagu zu 12 Monaten verurteilt worden, die beiden Mitangeklagten zu je 18 Monaten, für Dinge, die in der Schweiz [...] straffrei blieben. Ein Riesenskandal für England, aber auch einer, der die verstaubten Perücken bedenklich zupfte und einen Stein ins Rollen brachte, der hoffentlich nicht eher aufzuhalten ist, als bis er ein wahrheitswidriges und menschenunwürdiges Gesetz zertrümmert hat. [...]"

Einer dieser Mitangeklagten wegen "unnatural relations with two Royal Air Force members" war Peter Wildeblood. Ein Jahr zuvor war der berühmte Schauspieler Sir John Gielgud ebenfalls angeklagt worden "for soliciting the attentions of other men".

Anklagen, die jenen der Heiligen Inquisition in nichts nachstanden, allerdings erhoben in der Mitte des 20. Jahrhunderts.

Ernst Ostertag, März 2005

Quellenverweise
1

Der Kreis: Nr. 4/1954, Seite 52