1960

KREIS im Sumpf: Verleumdung!

... Sensationsbericht der TAT

Die Verleumdung

Gegen Ende des Sensationsberichts in der TAT unter dem Titel "Im Sumpf der grossen Stadt" steigerte sich der Verfasser "Sa" zur veritablen Diffamierung und Verleumdung des KREIS als internationalem Hort von Strichern, um dann beschwörend zu schliessen:

"Die Behörden müssen handeln, bevor es zu spät ist."

Aus diesen Schlusspassagen:1

"Die energische Bekämpfung des männlichen Dirnentums ist also nicht nur eine sittliche Aufgabe, sondern eine kriminalpolitische Notwendigkeit und muss deshalb von den Polizeibehörden mit allem Nachdruck gefordert werden. Es mutet auch recht sonderbar an, wenn die Stadt Zürich als Besitzerin der 'Eintracht' am Neumarkt dem KREIS, der auch eine eigene Zeitschrift mit 'Heiratsinseraten' für Homosexuelle herausgibt, jährlich die Bewilligung zur Durchführung von drei bis vier 'Ball-Veranstaltungen' unter Homosexuellen erteilt, wobei selbstverständlich auch die Strichjungen anwesend sind.

Diese homosexuelle Vereinigung unterhält auch ein eigenes Postfach, an das die ausländischen Kunden schreiben können, um dann im Hauptbahnhof Zürich oder in Kloten [Zürcher Flughafen] von einem Jüngling abgeholt zu werden.

[...] Nach den neuesten Bundesgerichtsentscheiden ist es nun auch möglich, Männer, die mit minderjährigen Strichjungen verkehren, auch dann wegen Verführung zu bestrafen, wenn der Strichjunge schon mehrere Male mit homosexuellen Männern zusammengekommen ist. [...] Eine schärfere Bestrafung erwachsener Männer, die sich mit minderjährigen Strichjungen abgeben, ist nicht nur angezeigt, sondern dringende Notwendigkeit geworden. [...] Die Behörden müssen handeln, bevor es zu spät ist."

Nach oben

Ernst Ostertag, Oktober 2005

Quellenverweise
1

Die TAT, 27. Juni 1960, Seite 4