1995
Segnungsfeier und Presse
Der Berner Bund berichtet
In der Presse gab es einige aufschlussreiche Beiträge. Vor allem der Berner Bund informierte seine Leser auf eindrückliche Weise.
Der Bund:1
"Die erste kirchliche 'Schwulen-Trauung' der Schweiz [...] Pfarrer Bäumlin geht weiter als der Synodalrat (der evangelisch-reformierten Kirche Bern-Jura).
Als eilige Reaktion auf Pfarrer Bäumlins Absicht, eine Segensfeier [...] durchzuführen, hat der Synodalrat vor wenigen Wochen öffentlich Stellung bezogen. 'Für gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft im Vertrauen auf Gott leben wollen', teilte er in einer Presseerklärung mit, 'kann in der Evangelisch-reformierten Kirche Bern-Jura im Rahmen einer gottesdienstlichen Feier Fürbitte vorgenommen werden.'
[...] Der Synodalrat hat Bäumlin in einem Brief [...] klare Vorgaben gemacht: Er erwarte 'von allen Beteiligten, dass sie die Feier als einen Fürbittegottesdienst gestalten und auf Elemente, die traditionellerweise zu einer Trauung gehören, verzichten.'
Daran gedenkt sich Bäumlin - der sich vor wenigen Jahren auch als Verfasser der neuen Kirchenordnung [vom 11. September 1990] [...] Bern-Jura mit entsprechenden Grundsatzfragen auseinandergesetzt hat - allerdings nicht zu halten. Es gehe, betont er, eben gerade nicht um eine allgemeine Fürbitte, sondern um eine Segensfeier für die betreffende homosexuelle Lebensgemeinschaft - um eine Feier, die zwangsläufig Elemente einer Trauung enthalte. Nach evangelisch-reformiertem Verständnis, sagt Bäumlin, unterscheide sich eine solche Segensfeier 'ihrer Bedeutung nach nicht von einer kirchlichen Trauung'."
Für den Bund schrieb Walter Däpp einen Kommentar unter dem Titel "Schwule Liebe" und schloss mit den Sätzen:2
"Klaus Bäumlin wird noch lange, immer und immer wieder, begründen müssen, warum er 'diesen etwas ungewöhnlichen Gottesdienst', wie er selber sagt, gehalten hat; weshalb ihm der nur halbwegs gewährte Synodalrats-Segen für Homosexuelle nicht weit genug geht; weshalb er 'homosexuelle Liebe, die es in unserer Gesellschaft und in unserer Kirche seit zweitausend Jahren nicht geben darf', so mutig und engagiert toleriert.
Bäumlins Botschaft wird, und das ist gut so, nicht ungehört verhallen: Der Gesang der Schwulen Berner Sänger, der im Freien Gymnasium3 nicht erklingen darf, hat an der Homosexuellen-Segensfeier wundersam, unüberhörbar und unausweichlich die ganze Kirche erfüllt."
Am 14. Dezember 2018 gab es folgende Nachricht in diversen Zeitungen des Landes zu lesen:4
"Die Theologische Fakultät der Universität Bern verlieh die Ehrendoktorwürde an den inzwischen 80jährigen Klaus Bäumlin u.a. für seine "wegweisenden Impulse". Dies geschah anlässlich des Dies academicus, mit dem die Universität jeweils am ersten Samstag im Dezember an ihre Gründung im Jahr 1834 erinnert."
Ernst Ostertag, Oktober 2007, Ergänzungen Februar 2009, Dezember 2018
Quellenverweise
- 1
Der Bund, 8. Juli 1995, Seite 1
- 2
Der Bund, 10. Juli 1995
- 4
sda/pd
Anmerkungen
- 3
evangelikal-freikirchlich dominierte Schule, die sechs Monate zuvor ein Konzert dieses Chores in ihren Räumen verboten hatte