1985
Gegen Aids-Hysterie
Aufklärung durch Zürcher Gesundheitsbehörde
Unter dem Titel "Gesundheitsdirektion warnt vor AIDS-Hysterie" berichtete der Tages-Anzeiger am 5. Oktober 1985:1
"Mit verstärkter Information wollen die Zürcher Gesundheitsbehörden jetzt unberechtigte Ängste vor der gefürchteten Immunschwächekrankheit AIDS abbauen helfen. In einem am Freitag veröffentlichten Papier der kantonalen Gesundheitsdirektion heisst es, eine Übertragung von AIDS durch zwischenmenschliche Kontakte in Familie, Beruf und Freizeit sei ausgeschlossen. Zürich ist in Europa eine der am stärksten von der Krankheit betroffenen Städte.
In Zürich sind nach Angaben von Kantonsarzt Gonzague Kistler 30 bis 40 Menschen an AIDS erkrankt. Davon sind bisher 14 gestorben. [...] Durch Nahrungsmittel können die Viren nicht übertragen werden. Ohne Gefahr können ferner öffentliche Verkehrsmittel und Toiletten benutzt und Gaststätten, Spitäler und öffentliche Schwimmbäder besucht werden.
Auch die Betreuung eines Virusträgers führt nicht zur Ansteckung. Voraussetzung ist allerdings, dass auf Sauberkeit und regelmässige Körperhygiene geachtet wird. [...] Eine Ansteckung mit AIDS sei nur möglich, wenn Blut, Samenflüssigkeit, Speichel oder Tränenflüssigkeit einer infizierten Person in direkten Kontakt mit der Blutbahn oder der Schleimhaut eines anderen Menschen kommt. Ausserhalb des Körpers stirbt das Virus nach wenigen Sekunden ab.
Übertragen wird das AIDS-Virus nach dem bisherigen Stand der Erkenntnisse am häufigsten durch ungeschützten Geschlechtsverkehr. Besonders gefährlich sind Sexualpraktiken, bei denen Schleimhäute regelmässig verletzt werden, beispielsweise Oral- und Analverkehr. [...]"
Ernst Ostertag, August 2007
Quellenverweise
- 1
Tages-Anzeiger, 5. Oktober 1985, Seite 23