2003

Zurückweisung

… und Kommentare

Dass dieser Mut zu einer kirchlichen Trauung auch schroff zurückgewiesen werden konnte, erfuhren zwei Männerpaare, die in der reformierten Kirche Winterthur-Seen dasselbe wie die beiden Frauen tun wollten. Beide, unabhängig voneinander, hatten die Zustimmung des Pfarrers, aber "von der Kirchenpflege kam ein Nein" - und nicht einmal ein Gespräch hatte diese Kirchenpflege vorgängig mit den Männern geführt. Das berichtete der Tages-Anzeiger vom 29. Dezember 2003.1 Und in einem Leserbrief liess der Tages-Anzeiger vom 5. Januar 2004 den Theologen Ulrich Hedinger schreiben:2

"[...] 1999 haben Kirchenrat und Synode der reformierten Landeskirche des Kantons Zürich versuchsweise für vier Jahre die Segnungsfeier für lesbische und schwule Paare genehmigt und erlaubt. Erlaubt, zugelassen, aber nicht geboten; die Rücksicht auf die seelische Befindlichkeit und das Kirchensteuerpotential der konservativ-fundamentalistisch geprägten MitchristInnen liess die Organe unserer Landeskirche gegenüber den homosexuellen Menschen noch nicht uneingeschränkt evangelisch werden. Ich halte es für dringend nötig, dass die reformierten Kirchen der Schweiz eine Liste der zur Segnung bereiten Kirchgemeinden (und PfarrerInnen) veröffentlichen. Der Affront von Winterthur-Seen darf sich nicht wiederholen."

"Gelungener Vorlauf zur Bundeslösung", titelte die NZZ vom 29. Dezember 2003 nach einem halben Jahr Zürcherisches Partnerschaftsgesetz:3

"Die Anerkennung einer eheähnlichen Gemeinschaft für Schwule und Lesben im Kanton Zürich seit Mitte Jahr ist auf reges Interesse gestossen. Insgesamt haben sich fast 200 Paare das Jawort gegeben. Ohne die erwartete Lösung auf Bundesebene wären es noch mehr gewesen. [...]"

Ernst Ostertag, Oktober 2008

Quellenverweise
1

Tages-Anzeiger, 29. Dezember 2003, Seite 17

2

Tages-Anzeiger, 5. Januar 2004, Seite 19

3

Neue Zürcher Zeitung, 29. Dezember 2003, Seite 25