2003

Erste Zivil-Trauung

… eines gleichgeschlechtlichen Paares

Das neue kantonal zürcherische Partnerschaftsgesetz trat per 1. Juli 2003 in Kraft (offiziell hiess es Registrierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften).

Der Zürcher Stadtpräsident und alle schwul-lesbischen Organisationen wollten aus der ersten Registrierung einen grossen Publicity-Event machen. Das war durchaus legitim - nicht nur zum Zeichen eines fortschrittlichen Standes Zürich, sondern auch im Hinblick auf den bevorstehenden Abstimmungskampf für ein eidgenössisches Partnerschaftsgesetz. Man suchte ein älteres, langjähriges Paar mit Medienerfahrung. Eine Panne wollte niemand riskieren.

Mit dieser ersten gleichgeschlechtlichen Zivil-Trauung sollte zudem ein Beispiel gesetzt werden für festliche Gestaltungsmöglichkeiten unter Einbezug von üblichen Hochzeits-Elementen. Man wollte den sonst eher trockenen Akt der zivilen Registrierung eines Paares aufwerten; das lag dem Leiter der städtischen Zivilstandsabteilung schon länger am Herzen.

Die Trauung vom 1. Juli 2003 ist somit zeremoniell und symbolisch in besonderer Weise ausgestaltet worden. Und das stimmt auch gut mit den Erfahrungen gleichgeschlechtlich Liebender überein, die häufig keine Bindungen zu kirchlichen Institutionen (mehr) pflegen.

Die zivile Trauungszeremonie im grossen Saal des Zürcher Stadthauses wurde zum festlichen Anlass, an den sich die Teilnehmenden gerne erinnern, und er wurde zu einem medialen Ereignis, das lange nachhallte.

Ernst Ostertag, März 2012