2004

Domherr

… äussert sich negativ

Völlig unberührt von der Haltung des SKF (die Schweizerische Bischofskonferenz hatte sich von der Grundsatzschrift sofort und in aller Form distanziert) äusserte sich Domherr Christoph Casetti, Chur, in der Schweizerischen Katholischen Wochenzeitung vom 23. September 2004.1 Die Überschrift hiess "Menschenbild und Umgang mit Homosexualität":

"Am 18. Juni 2004 hat das Parlament das 'Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare' verabschiedet. Für die Aktivisten der politischen Schwulenbewegung ist das ein Teilerfolg im Kampf um eine Aufwertung homosexueller Lebensweisen. [...]

Das Partnerschaftsgesetz ist ein irreführendes Signal. Schon der Begriff 'Paar' in Bezug auf eine gleich geschlechtliche Partnerschaft widerspricht der sozial- und kulturgeschichtlichen Bedeutung dieses Wortes, das immer die Verschiedenheit von Mann und Frau im Blick hat. Der neu geschaffene Zivilstand ist ein künstliches Sozialkonstrukt, das gerade nicht dem Leben der Gesellschaft als Ganzes dient, sondern nur erotischen Sonderinteressen. [...]

Mit aller Energie hat in den vergangenen Jahrzehnten eine kleine Minderheit den Kampf um rechtspolitische Anerkennung bzw. um angeblich ethische Gleichwertigkeit ihres Lebensstils geführt. Früher erlittenes Unrecht und eine von Unkenntnis und Vorurteilen beladene Geringschätzung von Betroffenen wurden in Erinnerung gerufen, um von da aus besser an das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen appellieren zu können. Das allein hätte für den Wandel wohl nicht ausgereicht. Ein massgeblicher Grund für diese Entwicklung liegt sicher in der Mentalität einer Spassgesellschaft, in der die Sexualität von der Weitergabe des Lebens entkoppelt worden ist. Die Programme der Massenmedien sind dabei die wichtigsten Multiplikatoren dieser Spassgesellschaft.

[...] Vom überlieferten christlichen Menschenbild her ist die Haltung gegenüber Menschen mit einer gleichgeschlechtlichen Neigung klar. Diese dürfen einerseits als Individuen in keiner Weise ungerecht zurückgesetzt werden. Andererseits sind homosexuelle Handlungen in sich nicht in Ordnung - ganz analog zur Abwehr von Irrwegen, die es auch im heteroerotischen Bereich gibt. Sie sind darum auch nicht zu billigen. Soweit sie vorsätzlich gewollt sind, sind sie sündhaft. Deshalb sind homosexuelle Menschen einerseits zur Keuschheit gerufen, sollen andererseits aber auch auf ihrem Weg seelsorgerisch kompetente Begleitung erfahren können.

Anders sieht es die politische Schwulen- und Lesbenbewegung. Für sie ist Homosexualität nur eine Variante der menschlichen Sexualität, die als gleichwertig anerkannt und ausgelebt werden soll wie die Heterosexualität. In theologischer Überhöhung ist sogar von einer 'Schöpfungsvariante' die Rede; sie werde von Gott ebenso gutgeheissen wie die Heterosexualität. Doch dieser Sicht widerspricht eindeutig die jüdisch-christliche Anthropologie des Alten und des Neuen Testaments. [...]"

Nach oben

Ernst Ostertag, Oktober 2008

Quellenverweise
1

Schweizerische Katholische Wochenzeitung vom 23. September 2004