2002
Gesetzesvorlage
… und Referendum, Volksabstimmung
Im zweiten Teil der Matura-Arbeit fuhr Jeannine Borgo fort (ab S. 77):
"In der Kantonsratssitzung vom 21. Januar 2002 präsentierte der Redaktionsausschuss seine Änderungen [...]. SP, FDP und AL (Alternative Liste) rieten das Gesetz anzunehmen, die CVP entschied sich für Meinungsfreiheit, in der EVP zeigte sich eine Pattsituation und die EDU und SVP rieten, das Gesetz abzulehnen. [...] Nach der Detailberatung stimmte der Rat dem Gesetz [...] mit 93 zu 43 Stimmen zu. [...]
[...] EDU und EVP lancierten das Referendum und das 'Komitee gegen die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare' reichte am 27. März über 9000 Unterschriften ein. [...] Die Volksabstimmung vom 22. September 2002 [...] ergab ein Ergebnis von 239'328 annehmenden zu 142'356 verwerfenden Stimmen. Das Gesetz war also mit einer deutlichen Mehrheit von 62,7% angenommen.
Daraufhin wurde das 'Gesetz über die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare' [...] per 1. Juli 2003 in Kraft gesetzt. [...]
Somit war es am 1. Juli 2003 für gleichgeschlechtliche Paare zum ersten Mal möglich, sich im Kanton Zürich registrieren zu lassen. Nach mehr als drei Jahren intensiver Arbeit am Gesetz und der Verordnung über die Registrierung [...] konnten die betroffenen und bis anhin massiv diskriminierten Menschen [...] davon Gebrauch machen."
Ernst Ostertag, Oktober 2008