2000/2001
Kommissionsbericht
… im Kantonsrat
Im zweiten Teil ihrer Matura-Arbeit, "Geschichte des kantonalen zürcherischen Gesetzes", beschrieb Jeannine Borgo den "Weg von der Initiative zum heutigen Gesetz":1
"Nachdem die Initiative von Frau Volland eingereicht worden war, wurde sie dem Kantonsrat vorgelegt und in der Ratssitzung vom 3. Januar 2000 trotz Widerstand von Seiten der SVP und EDU vorläufig unterstützt. Darauf wurde die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit damit beauftragt, einen Bericht [...] zu verfassen. [...]
Am 22. Mai 2001 legte die Kommission ihren Bericht mit dem Antrag vor, die Initiative abzulehnen. Eine Minderheit der Kommission hatte unterdessen einen Gegenvorschlag zur Initiative ausgearbeitet. Dieser [...] lässt nur eine Registrierung für gleichgeschlechtliche Paare zu [...] mit der Begründung, dass Konkubinatspaare die Möglichkeit zu heiraten haben.
Da durch den Gegenvorschlag die Befürchtungen eines 'Zivilstandes Light' beseitigt worden waren und der Handlungsbedarf bei gleichgeschlechtlichen Paaren vom Regierungsrat in einer ersten Stellungnahme allgemein anerkannt worden war, wurde der Gegenvorschlag [am 29. Oktober 2001] angenommen. [...] Der Gegenvorschlag wurde daraufhin an den Redaktionsausschuss weitergegeben. Dieser hat die Aufgabe, einen Vorschlag in eine Gesetzesvorlage einzukleiden. [...]"
Ernst Ostertag, Oktober 2008
Quellenverweise
- 1
Jeannine Borgo, Das Gesetz über die Registrierung gleichgeschlechtlicher Paare im Kanton Zürich, Seite 7 ff, Matura-Arbeit