2002/2003
Pro und Kontra
… im Vorfeld der Abstimmungen
2002 realisierte der Kanton Zürich per Volksabstimmung ein eigenes Partnerschaftsgesetz. Damit schuf ein erster Schweizer Kanton die gemäss kantonalen Rechtsmöglichkeiten weitestgehende Gleichstellung homosexueller Paare zur hergebrachten Ehe.
Der Kanton Genf hatte bereits Anfang 2001 eine Möglichkeit der offiziellen Registrierung als Paar eingeführt. Dies allerdings in Form eines "Pacs genevois" nach französischem Muster, also ohne wirklich eheähnliche Rechte.
Die Gegner des Gesetzes erreichten im Kanton Zürich rund 37% und im Juni 2005 bei der gesamtschweizerischen Volksabstimmung fast 42% der abgegebenen Stimmen. Das sind hohe Zahlen, die eine starke Minderheit ausweisen. Damit stellt sich die Aufgabe, ein sinnvolles Nebeneinander-Leben in gegenseitigem Respekt zu finden und zu praktizieren, also eine für die schweizerische Willensnation typische Aufgabe.
In den folgenden Unterkapiteln werden Zitate die oft scharfen Töne der Gegner in der Auseinandersetzung um "Anerkennung moralischer Verworfenheit" oder "Einsatz für allgemeingültiges Menschenrecht" beleuchten. Sie werfen Licht auf Gegensätze, die sich kaum ausgleichen lassen, aber, nochmals: unserer Tradition gemäss Respekt erfordern. Also weder ein kategorisches Nein noch missionarischen Eifer.
Die Gegner waren in hohem Masse aktiv, kamen aber kaum über Wiederholungen ihrer "Familien-Argumente" oder das Zitieren der stets gleichen Bibelstellen hinaus, sodass nur Verlautbarungen katholischer Kirchenführer zu Reaktionen führten, deren Wiedergabe als Einblick in die damalige Auseinandersetzung sinnvoll ist.
Ernst Ostertag, Oktober 2008 und März 2012