1998

Kompromiss "Lebensform"

… in der neuen Verfassung

Im Januar/Februar 1998 startete Pink Cross eine Postkartenaktion, die zunächst an alle Mitglieder des Parlaments ging und dann breiter gestreut wurde. Auf den Ansichtskarten waren beispielsweise die Fotos eines Männer- oder Frauenpaares mit Eltern oder Elternteil abgebildet (alle auf der Rückseite mit vollen Namen vermerkt) und es stand immer auch ein treffender Ausspruch dabei. Etwa eine Mutter mit Sohn und dessen Freund: "Et si votre fils vous présentait un beau-fils?" (Und wenn Ihnen der Sohn einen Schwiegersohn präsentiert?)

Im März 1998 erschienen in sechs grossen Tageszeitungen des Landes ganzseitige Inserate mit 921 Unterschriften für einen Schutzartikel in der Verfassung.

Die unermüdliche politische Überzeugungs- und Lobbyingarbeit durch die nationalen Organisationen Pink Cross, LOS (Lesbenorganisation Schweiz) und Network (Verein schwuler Führungskräfte Schweiz) trugen schliesslich dazu bei, dass die "sexuelle Orientierung" zwar nicht aufgenommen, jedoch mit dem Begriff "Lebensform" umschrieben und definiert im Artikel 8, Absatz 2 der neuen Bundesverfassung eingetragen wurde.

Die Verfassung ist 1999 in Kraft getreten.

In der Folge zeigte sich aber, dass "Lebensform" doch nicht den gewünschten Schutz bietet. Der Kampf um einen wirksamen Antidiskriminierungsartikel in Bezug auf die sexuelle Orientierung (analog zum Antirassismus-Artikel) ist dringend und muss neu lanciert werden.

Ernst Ostertag, Mai 2008