1992
Rückblick - Ausblick
Auffällig ist der ganz grosse Unterschied zu 1929 und 1931, als die aktive Betätigung von Homosexuellen am Gesetzgebungsprozess nur indirekt über eine anonyme Enquete via Strafrechtsfachmann möglich war. Der damalige Bundespräsident und Justizminister, Heinrich Häberlin (TG, FDP) konnte 1931 im Ständerat zu Recht sagen:
"Haben Sie schon jemanden in der Schweiz offen auftreten und sagen sehen, ich bin homosexuell? Sie werden mir keinen einzigen Menschen nennen können."
Vor diesem Hintergrund wird sichtbar, welch starker Gesinnungswandel innerhalb einer Bevölkerungsmehrheit stattgefunden hatte. Der Wandel geschah aber nicht von selbst. Es brauchte dazu die konstanten, jahrzehntelangen Bemühungen der Betroffenen, der Homosexuellen. Sie waren an der gesellschaftlichen Entwicklung nach 1968 wesentlich mitbeteiligt, und die Abnahme des Einflusses der mehr oder weniger gleich gebliebenen Vorstellungen und Vorurteile ihrer Gegner sind der Beweis. Die Gesellschaft ist ein wesentliches Stück offener und damit mündiger geworden.
Die nach dieser Abstimmung noch anstehenden Emanzipationsziele wie Partnerschafts- und Antidiskriminierungsgesetze, Aufklärung an Schulen und im Sportbereich usw. hatten eines gemeinsam: sie betrafen mehrheitlich nur die Homosexuellen und waren nicht, wie beim Strafrecht, auch mit Bestimmungen gekoppelt, welche für die ganze Bevölkerung in gleicher Weise galten.
Um diese Ziele nicht nur auf politischer Ebene, sondern bei Volksabstimmungen durchzubringen, waren andere Organisationsformen mit gut eingespielten Vernetzungen unumgänglich. Solche Strukturen schaffen und zum Funktionieren bringen, das war die Aufgabe der nächsten Jahre.
Ernst Ostertag, April 2008