1972-1987

Vorarbeiten

Grundsätzliches

Dass sich die juristisch nicht relevanten Konzessionen im ursprünglichen StGB von 1929/1931 auf Dauer nicht würden halten können, war den Einsichtigen und nicht durch religiöse bzw. moralische Fixierungen Geprägten schon damals klar.

Wie stark diese Fixierungen waren, erwies sich beim revidierten StGB rund 60 Jahre später, als dieselben Kräfte mit denselben "Argumenten" das Referendum zustande brachten, dann aber in der Abstimmung 1992 eindeutig unterlagen. Warum?

Das allgemeine Definieren dessen, was "gut und recht" ist, hatte sich aus der Bevormundung durch Vorstellungen einer diesbezüglich fremdbestimmten "moralischen" Grundhaltung in die Freiheit der Selbstbestimmung gegenüber dem gleichberechtigten Nächsten emanzipiert. Ein Beispiel dafür ist die Schwulenbewegung mit ihrem langen Kampf um gleiches Recht im Sexualstrafgesetz, den die organisierten Homosexuellen gemeinsam - und lange genug einsam - führten.

Die im Lauf dieses Kampfes gemachten Erfahrungen zeigten, dass eine übergeordnete Koordinationsstelle in Form eines professionellen Schwulensekretariats dringend nötig war. Denn nur so konnten alle vorhandenen Kräfte gebündelt und effizient eingesetzt werden, zum Beispiel für gezieltes Lobbying bei Politikern oder für die Organisation von Kampagnen (Demos, Abstimmungen). Nur so waren auch die nun anzugehenden grossen Ziele wie ein Partnerschaftsgesetz und ein griffiger Diskriminierungsschutz erreichbar.

Realisiert wurde die Idee des Schwulensekretariats 1993 mit der Gründung von Pink Cross.

Ernst Ostertag, April 2008

Weiterführende Links intern

StGB, das liberale Strafgesetz

Pink Cross