1972

Die Anfänge: SOH

Im Juli 1972 gab das Ressort Öffentlichkeitsarbeit der SOH (Schweizerische Organisation der Homophilen) ein "Bulletin an alle Mitglieder" heraus, in dem erstmals von einer "Revision des StGB von 1942" (Inkraftsetzung) gesprochen und mitgeteilt wurde, dass eine Expertenkommission an einem Entwurf zu Handen des Parlaments arbeite. Dann hiess es wörtlich:

"Es geht unter anderem um eine neue Regelung der Schutzaltersfrage, um die Gleichstellung von Hetero- und Homophilie, um Ausmerzung von Rechtsbegriffen wie 'widernatürliche Unzucht'. Die SOH hat eine Kommission gebildet, die eine Eingabe an diese Experten vorbereitet."

In der Rubrik "SOH-Information" im hey 10/1975 erschien ein "Plädoyer für eine Revision des Strafgesetzes (Art. 194)" mit französischem Résumé, woraus hervorging, dass die SOH ihre Stellungnahme an die Eidgenössische Expertenkommission Ende 1972 verschickt hatte.1 Die wichtigsten Punkte in jener Stellungnahme von 1972:

  1. Gleichstellung von Hetero- und Homosexualität, d.h.
    1. Angleichung der Schutzaltersgrenze (Art.191 und 194)
    2. Gleiche Behandlung von hetero- und homosexueller Prostitution
  2. Eliminierung der Bestimmungen über die Verletzung öffentlicher Sittlichkeit
  3. Streichung antiquierter Terminologie
  4. Senkung des Strafmasses bei mehreren Tatbeständen. Umgehung von Härten seitens des Richters durch Anfügung eines Absatzes über leichtere Fälle

Ernst Ostertag, April 2008

Quellenverweise
1

hey, Nr. 10/1975, Seiten 10 bis 14