2008

Stiftungsreglement

… und neue Vereins-Statuten sas

Das Stiftungsreglement wurde an der Vereinsversammlung (GV) vom 12. April 2008 durchbesprochen und genehmigt.

Die geschaffene Stiftung und die Steuerbefreiung von Stiftung und Verein bedingten eine Anpassung der Statuten des Vereins sas, schwulenarchiv schweiz. Auch diese neuen Statuten wurden genehmigt. Der Zweckartikel beispielsweise ist neu identisch mit jenem der Stiftung. Dazu kamen Artikel über die Verwendung der Mittel:

"Der Verein kann der Heinrich Hössli Stiftung die Vermögensüberschüsse zur freien Verfügung überschreiben.
Archivalien, die in den Besitz des Vereins gelangen, werden der Heinrich Hössli Stiftung übergeben."

Es bleibt anzufügen, dass alle die Heinrich Hössli Stiftung betreffenden und an der GV genehmigten und verabschiedeten Vereinbarungen und Beschlüsse erst rechtskräftig werden, wenn die entsprechenden Behörden des Bundes oder Kantons die Gründung einer Stiftung dieses Namens bestätigt und in Kraft gesetzt haben. Dies geschah am 9. Juli 2009 mit der rechtskräftigen Eintragung der Stiftung ins Zürcher Handelsregister.

Mit dieser Stiftung erhält das schwulenarchiv schweiz (und sein Verein) 16 Jahre nach der Gründung jene von Anfang an geplante solide Basis, die, weiterhin in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Sozialarchiv, für eigene Entwicklungen und vor allem grössere Zuwendungen unabdingbar ist. So entsteht nun ein Hort für schwulengeschichtlich relevante Materialien aller Art. Und daraus hervorgehend wäre ein zukünftiges Schwules Museum mit Ausstellungsräumen und weiter Ausstrahlung denkbar. Diesbezügliche Wünsche und Vorstellungen gibt es schon länger.

Ernst Ostertag, Juni 2008 und August 2009