Statuten

… und Depositumsvertrag

Aus den Statuten:

Art. 2 Zweck: Der Verein 'Schwulenarchiv Schweiz' bezweckt zur Erschliessung der Geschichte von Schwulen Archivalien und andere für diesen Zweck relevante Gegenstände [...] zu sammeln, zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Darüber hinaus unterstützt der Verein allgemein wissenschaftliche und wissenschaftspolitische Aktivitäten zum Thema Homosexualität.

Art. 3 Mittel: Der Verein sucht sein Ziel zu erreichen, indem er

  • Organisationen und Einzelpersonen zur Überlassung von Archivalien gewinnt
  • Diese Archivalien in erster Linie in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Sozialarchiv ordnet, aufbewahrt und der Öffentlichkeit zugänglich macht
  • Geld für die obgenannten Zwecke beschafft
  • Eine Stiftung mit einem in denselben Aufgabenbereich fallenden Stiftungszweck errichtet.

Art. 5 Archivalien, die im Besitz des Vereins sind, gelangen bei Errichtung der unter Art. 3 genannten Stiftung in deren Besitz."

Am 27. Dezember 1993 wurde der Depositumsvertrag zwischen dem Schwulenarchiv und dem Sozialarchiv abgeschlossen und von Frau Dr. Anita Ulrich für das Sozialarchiv und im Namen des Schwulenarchivs von Patrik Schedler und Franco Battel unterzeichnet.

Daraus:

1.1. Die vom Verein 'schwulenarchiv schweiz' gesammelten Materialien kommen als Deposita (Dauerleihgaben) ins Schweizerische Sozialarchiv.

3.3. Die archivische und bibliothekarische Bearbeitung erfolgt nach den im Schweizerischen Sozialarchiv geltenden Regeln.

4.1. Grundsätzlich gelten die Benutzungsbestimmungen des Sozialarchivs.

4.4. Für die Aufbewahrung im Magazin gelten dieselben Richtlinien wie für die übrigen Bestände des Sozialarchivs.

Aus dem Jahresbericht über das erste Vereinsjahr, verfasst von Patrik Schedler, geht hervor, dass ein Prospekt vorläufig in deutscher Sprache erschien, die französische Version lag "zur Endkorrektur" bereit. Der Prospekt bezweckte, das Schwulenarchiv als feste Institution bekannt zu machen und die Gay Community samt deren Organisationen darüber zu orientieren, dass alles Abgelegte (Akten, Dokumente, Publikationen) wie alles Persönliche (Fotos, Briefe, Tagebücher usw). ab sofort zur sicheren Aufbewahrung dem Archiv übergeben werden kann oder besser: im eigenen Interesse und dem der Nachwelt übergeben werden sollte.

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Ernst Ostertag, Juni 2008