Newsletter 121

Januar 2020

Diese Ausgabe enthält folgende Themen:

  • Zum 9. Februar 2020: Abstimmen und ein JA einlegen!
  • Der schmaz feiert sein 30. Jubiläum
  • Es geht um Liebe - Talk im Kaufleuten

  

Zum 9. Februar 2020: Abstimmen und ein JA einlegen!

eos. Offiziell geht es um die Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm im Strafgesetz. Dabei soll der Schutz von lesbischen, schwulen und bisexuellen Menschen vor öffentlichen Hassreden und Diffamierungen eingebaut werden. Solche Übergriffe sind in letzter Zeit vermehrt vorgekommen und queere Organisationen gingen gegen Täter bis vor Bundesgericht - erfolglos, weil die bestehenden gesetzlichen Grundlagen für eine Verurteilung nicht ausreichen. National- und Ständerat haben deswegen die Änderung des Antirassismus-Gesetzes beschlossen, um diese Lücke zu füllen. Rechtsradikale Kreise aus EDU und Junge SVP sowie religiöse Fundamentalisten ergriffen das Referendum und brachten es zustande. So kommt es nun zur entscheidenden Volksabstimmung am 9. Februar.

Die Gegner des neuen Gesetzes argumentieren, es sei überflüssig. Homo- und bisexuelle Menschen seien schon jetzt genügend geschützt. Man müsse die unnötige Gesetzesflut eindämmen. Streng Religiöse befürchten, man könne die Bibel als Wort Gottes nicht mehr vollständig verkündigen; in der göttlichen Schöpfungsordnung seien homosexuelle Lebensweisen nun einmal nicht vorgesehen. Alle zusammen wollen keinen Maulkorb; sie lehnen das neue "Zensurgesetz" ab.

Damit verkennen sie unbewusst oder sehr gezielt die Tatsache, dass es nicht um Zensur, sondern um einen Stopp von Hass und Ausgrenzung geht. Dies gegenüber einer Minderheit von Mitmenschen und Mitbürgern, die ungeschützt sind, obwohl auch sie, ähnlich wie die Juden, eine lange Geschichte der Ächtung, Verfolgung, des Einkerkerns, der Folter und Hinrichtungen hinter sich haben.

Die Geschichte der Diskriminierung

Diese Geschichte begann ums Jahr 550 mit dem codex iuris, der Gesetzessammlung des Kaisers Justinian. Darin wurde u.a. festgehalten, dass jene, deren Taten denen der "Leute von Sodom" gleich sind, auf dem Scheiterhaufen zu töten seien, wie es der Tradition entspreche. Also wurden sie schon lange zuvor verbrannt, erwiesenermassen kurz nachdem die Lehre der bisher verfolgten Christen zweihundert Jahre vor Justinian zur römischen Staatsreligion aufgestiegen war. Bis dahin handelte es sich um kirchliche Verdikte mit tödlichen Folgen. Justinian aber brachte die Ächtung "sodomitischer Taten" ins Strafgesetz. Die Verfolgung und Verurteilung war nun Sache des Staates und hatte somit viel weitergehende Konsequenzen. Und das wirkte nach bis ins späte 20. Jahrhundert, also fast 1500 Jahre lang. Die Ächtung hinterliess in allen europäischen und amerikanischen Nationen tiefe, beinahe unauslöschbare Spuren. Die Argumente unserer Abstimmungsgegner zeugen davon.

Aufgrund dieser Geschichte dürfen wir bei einer Antirassismus-Strafnorm nicht vergessen, sondern müssen einbezogen werden. Das wurde nicht getan. Das wird jetzt nachgeholt.

Bereits in der Präambel unserer Bundesverfassung steht klar und deutlich, dass das Schweizervolk und die Kantone "im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben" sich eine Verfassung geben. Achtung des Mitmenschen und Mitbürgers erlaubt keine Hassreden gegen andere. Und wenn sie dennoch getan werden, sollen die Übeltäter bestraft werden können. Denn unsere Gesellschaft und unser Staat beruhen auf Vertrauen, unsere Politik auf Konsens, nicht auf Konfrontation. Alles andere ist unschweizerisch.

Am 9. Februar geht es also nicht "nur" um den Stopp der Diffamierung von homo- und bisexuellen Menschen, sondern ebenso und eigentlich noch viel mehr um das Abwehren von Hass – Hassrede – Hasstaten. Und das geht ALLE an, jede Stimmbürgerin, jeden Stimmbürger. Wer Hass nicht stoppt, untergräbt die Grundlage unseres Zusammenlebens in Frieden und Freiheit. Hassrede ist Missbrauch der Meinungsfreiheit. Denn Hass ist keine Meinung, sondern die Bereitschaft zum Zerstören.

Einblick in eine Abstimmungskampagne aus früheren Zeiten gibt dieser Bericht:
Partnerschaftsgesetze: Zum Abstimmungskampf

Und weitere wichtige Details hier:
Partnerschaftsgesetze: Programm und Sternmarsch

  

Der schmaz feiert sein 30. Jubiläum

eos. Er war ein ganz wichtiger Akteur in den entscheidenden fünfzehn Jahren der Schwulenemanzipation ab 1990 - der Schwule Männerchor Zürich schmaz: Singende schwule Männer, die offen für ihre Art zu leben einstanden und sofort zu einem der besten Chöre des Landes aufstiegen wie eine regenbogenbunte wohltemperierte Rakete am Schweizer Himmel. Sie zeigten der noch betreten schweigenden Mehrheit ein ganz anderes Gesicht schwulen Daseins. Denn es war noch immer die Zeit, als Aids unweigerlich zum Tode führte. Schwule wurden darauf reduziert, kranke und/oder sich für Prävention und Aufklärung einsetzende Menschen zu sein. Der schmaz zeigte Schwule von einer ganz neuen Seite: Singend und andere damit erfreuend - und das in so hoher Qualität, dass Konzertsäle gefüllt und Preise gewonnen wurden.

Die Idee entstand beim Konzert eines deutschen Schwulen-Chors zum 20-Jahre-Jubiläum von Stonewall. Karl Scheuber griff sie auf und startete eine Umfrage. So kam es am 9. Januar 1990 zu einer ersten Probe mit 18 gesangsfreudigen Schwulen. Die eigentliche Gründung und Namensgebung erfolgte bei einem Probenwochenende am 16./17. März 1991. Allerdings war der Chor bereits am 14. Dezember 1990 zum ersten Mal öffentlich und mit einem anspruchsvollen Programm aufgetreten, nämlich zur Begleitung eines Aids-Gottesdienstes. Die dargebotenen Lieder stammten von Franz Schubert und Benjamin Britten.

Bereits kurz nach der Gründung gab es zwei Grossanlässe, an denen der schmaz sich profilieren wollte. Man war jung, motiviert und riskierte viel. Am 18. Mai 1991 ging es darum, die volle Aufmerksamkeit eines geschulten, kritischen Publikums auf sich zu ziehen: Der schmaz trat am 6. Europäischen schwul-lesbischen Chorfestival in Hamburg auf und tat es mit so viel Erfolg, dass dieses Europäische Chorfestival zwei Jahre später in Zürich stattfand. Am 26. Mai, nur acht Tage später, stand der schmaz am Schweizerischen Gesangsfest in Luzern schon wieder auf einer Bühne. Das war insofern schwierig, weil das Wort "schwul" im Namen nicht toleriert wurde. Doch mit einer List setzte sich der schmaz durch, was natürlich für ebenso viel Aufsehen sorgte wie die ersungene Ehrenurkunde mit dem Prädikat "ausgezeichnet".

Mehr über die List der schwulen Sänger in Luzern
und zu den Anfängen des schmaz (und weiter in den drei folgenden Webpages)

  

Es geht um Liebe - Talk im Kaufleuten

Die zweite Veranstaltung der Reihe "Verzaubert" geht am Montag, 13. Januar ab 20 Uhr im Kaufleuten Zürich über die Bühne und steht unter dem Titel "Es geht um Liebe - Zwischen Doppelleben und Selbstbestimmung". Andreas Bühlmann, Festivalleiter Pink Apple, diskutiert mit Ernst Ostertag und Hans Peter Waltisberg von schwulengeschichte.ch, Corinne Rufli von lesbengeschichte.ch, der Fotografin Liva Tresch und den Special Guests Florian Vock von Pink Cross und Stefanie Hetjens vom Transgender Network Switzerland.