Gesetzgebung

Wie homosexuelles Leben gestaltet werden kann, wird zu wesentlichen Teilen von der Gesetzgebung des Staates bestimmt.

Im Zuge der Französischen Revolution 1789 wurden die Vorrechte des Adels und der Kirche aufgehoben. Die Bürger konnten in Freiheit leben. Die "gottgewollte Ordnung" gab es nicht mehr und die Gerichtsbarkeit, welche diese Ordnung sanktionierte, wurde durch den "Code civil" ersetzt, den man später "Code Napoléon" nannte. Darin waren keine Bestimmungen über "Sodomie" und "Ketzerei" enthalten. In heutiger Sprache heisst das, Sonderartikel für Schwule waren abgeschafft.

Nach der Besetzung durch die napoleonischen Truppen 1798 galt das Französische Recht auch in der Schweiz. Aber die teilweise Restauration der alten Ordnung nach 1815 brachte für jeden Kanton ein eigenes Strafgesetz, worin zumeist Bestimmungen über "Unzucht", also homosexuelle Handlungen, wieder eingeführt wurden. Dies hauptsächlich in der Deutschschweiz und im Tessin.

Mit zunehmender Bevölkerungsdichte, Industrialisierung und Mobilität wurden diese unterschiedlichen Strafgesetze jedoch als Belastung, Rechtsunsicherheit und Hemmung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen empfunden. Ab 1890 diskutierte man über ein einheitliches, zeitgemässes eidgenössisches Strafgesetzbuch. Die unter "Das liberale eidgenössische StGB" aufgeführten Kapitel schildern das Entstehen der stark reduzierten Strafbestimmungen für homosexuelle Handlungen.

Doch erst mit der allgemeinen Revision des Sexualstrafrechts von 1992 wurden die Schwulen in der Schweiz strafrechtlich gleichgestellt. Mehr als 200 Jahre nach der französischen Revolution!

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Ernst Ostertag, Mai 2004

Weiterführende Links intern

Revision des Sexualstrafrechts