Schwieriges Erwachsenwerden

Nach der obligatorischen Schulzeit zog der 16-jährige Arthur 1928 von der elterlichen Wohnung weg und führte als Portier oder Küchenbursche ein unstetes Leben in Luzern, Davos, Rüschlikon am Zürichsee und Castagnola bei Lugano. 1929 wurde er wegen "unsittlichem Lebenswandel" (homosexuellen Handlungen) von der Davoser Polizei nach St.Gallen zurückgebracht. Damals war die Rückschaffung in Heimatgemeinden - bei Ausländern an den ursprünglichen Wohnort - eine übliche Massnahme. Zu Hause ging es nie lange gut, denn Sohn und Vater lebten meist im Streit. Arthur riss immer wieder aus und wurde aus Zürich und Basel wegen "Betteln, Mittellosigkeit und zweifelhafter Existenz" polizeilich heimgeschafft.

Der Bericht von Max Lemmenmeier im St. Galler Tagblatt führt weiter aus1:

"Auf Ansuchen der Eltern setzte das Bezirksamt St.Gallen am 8. März 1932 einen Vormund ein. Für das städtische Waisenamt war es 'am richtigsten, wenn dem kräftigen, grossen Burschen [1.92 m], der an einem Sprachfehler leidet' bis zur Mündigkeit ein 'Vormund beigegeben' werde. Noch während der Vormundschaft verurteilte das Bezirksgericht St.Gallen Arthur Vogt 1933 wegen 'grobunsittlicher Handlungen' zu drei Wochen Gefängnis. Kurz darauf wurde Vogt mündig; das Waisenamt hob die Vormundschaft auf, und der 21-Jährige zog nach Luzern, wo sein Bruder inzwischen als Coiffeur arbeitete."

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Ernst Ostertag, November 2023

Quellenverweise
1

Berichte von Max Lemmenmeier und Jörg Krummenacher im St.Galler Tagblatt, Samstag, 23. September 2023, S. 24 und in der Limmattaler Zeitung vom Samstag, 30. September 2023, S. 32.