Tragisches Ende
Arthur Vogt und sein Fluchtgefährte Zygmunt Bak wurden an der Grenze verhaftet und nach Feldkirch überstellt. Vogt erklärte, er lebe seit vier Jahren in München und habe seine Mutter am Zollamt im (deutschen) Höchst treffen wollen, verhedderte sich aber bald in Widersprüche. Die Oberstaatsanwaltschaft verlegte Vogt und den Polen nach München. Am 6. Juni 1944 schrieb Arthur einen Brief aus dem Strafgefängnis München-Stadelheim an seine Eltern in St.Gallen und berichtete, er sei noch immer inhaftiert, aber er lebe noch und schreibe ihnen wohl ein letztes Mal. Vermutlich ahnte oder wusste er von der Chancenlosigkeit seiner Lage. Der Brief wurde nicht befördert. Drei Wochen später traf das Todesurteil aus dem Volksgerichtshof Berlin ein mit der Begründung, Vogt habe mit dem Polen Bak zusammen über die Reichsgrenze in die Schweiz flüchten wollen und damit "Feindbegünstigung" begangen und seine "Arbeitskraft dem Reiche entziehen" wollen.
Volksgerichtshof nannte sich eine Art von Sonder-Gerichtsinstanz in Berlin, die auf Befehl Hitlers zum Zweck der raschen Ausschaltung und "Liquidierung" von Gegnern des Nazi-Regimes im April 1934 gegründet wurde. Nach dem missglückten Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944 lief die Volksgerichtshof-Maschinerie auf Hochtouren. Das mochte auch den Fall Vogt-Bak beeinflusst haben. Am 12. September 1944 wurden Arthur Bernhard Vogt und Zygmunt Bak im Strafgefängnis München-Stadelheim durch das Fallbeil hingerichtet.
Max Lemmenmeier endete seinen Bericht mit den Worten1:
"Arthurs Mutter wusste von der Hinrichtung nichts. Sie schrieb zwei Wochen nach Arthurs Tod an den Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof. Sie wolle ihrem Sohn helfen. 'Als Mutter möchte ich nichts unterlassen, um meinen lieben Sohn zu retten! Da ich weiss, dass in ihm eine sehr gute Seele steckt!'
Sie erhielt keine Antwort mehr."
Ernst Ostertag, November 2023
Quellenverweise
- 1
Bericht von Max Lemmenmeier und Jörg Krummenacher im St.Galler Tagblatt, Samstag, 23. September 2023, S. 25.