Heirat?

Homosexuelle und Heirat

Die Nummer 6 vom 8. April startete mit einer neuen vierteiligen Serie zum Thema "SOLL und DARF der Homosexuelle heiraten?..." von Mamina.

In Heft 4 war die Serie bereits angekündigt worden mit dem Hinweis, dass Abonnenten ihre Ansichten zu diesem Thema einsenden sollen. Die eingegangenen Äusserungen wurden vorangestellt als Aufmunterung, es möchten "weitere Beiträge verheirateter Artkollegen und -kolleginnen" eintreffen, "da wir nicht nur für uns, sondern auch für die heterosexuellen Kreise Aufklärung und Verständnis wecken möchten. In der Reihenfolge der eingegangenen Antworten lassen wir zuerst einem Artkollegen und Vater von zwei Kindern das Wort; in der nächsten Nummer folgt diejenige einer lesbischen Frau."

In Nr. 9 vom 29. Mai schloss Mamina mit

"... es erübrigt sich, noch weitere Einsendungen zu publizieren, da sie alle aus der gleichen bitteren Erfahrung heraus die Grundfrage verneinen."

Sie fuhr dann fort:

"[...] Unter den Medizinern alter Schule findet man heute noch manche, die in der Ehe das Universalheilmittel gegen die Homoerotik sehen. [...] Hervorragende Mediziner unserer Tage sind samt und sonders gegen die Eheschliessung von homoerotisch veranlagten Menschen mit normalgeschlechtlichen Partnern. So auch unser Schweizer Auguste Forel. [...] Wenn die Ehe für den homoerotischen Mann eine geistige Tortur ist, wie viel mehr und leidvoller ist sie für die lesbische Frau, namentlich wenn sie noch die Mutterschaft auf sich nehmen muss. Nicht, dass sie nicht heiliger Muttergefühle fähig ist wie die Mannliebende, denn in jedem Frauenherzen lebt auch die Mutter, aber es ist grausame Tragik, den Vater ihrer Kinder nur mit Unbehagen und seelischer Vergewaltigung zu ertragen. [...] Noch bleibt die juristische Seite unserer Frage. [...] Jeder Homoerot darf heiraten. Aber es gibt ungeschriebene Gesetze, die vom ethischen Empfinden diktiert sind. Die Verletzung dieser Gesetze rächt sich von selbst und sind meist die Strafen härter und nachhaltiger. [...] Etwas anderes ist es, wenn zwei so Veranlagte (Mann und Frau) eine eheliche Bindung eingehen durch eine sogenannte Kameradschafts-Ehe. Persönlich wird sich darin jeder Partner sein Eigenleben wahren und sich auch als gleichberechtigt ansehen."

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Ernst Ostertag, August 2004

Weiterführende Links intern

Auguste Forel, Prof. Hafters Vorschlag