Werbebriefe Ausland
Im Staatsarchiv des Kantons Zürich fanden sich unter Polizeiakten zum KREIS auch Werbeschreiben an Ausländer. Jene in deutscher und französischer Sprache sind hektographiert und daher wohl etwa zwischen 1944 und 1950 entstanden, ein englisches Exemplar ist gedruckt und stammt frühestens von 1953. Aus der deutschen Version:
"Lieber ausländischer Kamerad!
[...] Wir möchten betonen, dass unsere Zeitschrift auch in der Schweiz nicht öffentlich erscheint [...]. Der Schweizer KREIS war von je her bestrebt, jede laute und an die Allgemeinheit sich richtende 'Propaganda' zu vermeiden [...]. DER KREIS hält es für wichtiger und wirkungsvoller, in jedem Land sich an die massgebenden Persönlichkeiten in der Gesetzgebung, der Rechtsprechung, der Medizin und der Theologie zu wenden [...]. Die aussichtsreichste Aktion scheint uns: Gesetzesparagraphen, die unsere Neigungen betreffen, mit anderen revisionsbedürftigen Artikeln zu verbinden und sie als [...] Gesamtkomplex einer Volksabstimmung zu unterbreiten."
Wohl eine Erfahrung aus der Zeit des Diskutierens und Entstehens des StGB. Bei der Revision des Sexualstrafrechts 1988-1991 sind Organisationen wie die Arbeitsgruppe Bundespolitik der HACH (Dachorganisation der Homosexuellen Arbeitsgruppen Schweiz) wiederum so vorgegangen.
"Wesentlich bleibt uns, durch den KREIS - und ähnliche Gruppen in anderen Ländern - eine übernationale Kameradschaft zu schaffen, unauffällig und für die Majorität möglichst nicht wahrnehmbar, um die Vereinsamung so vieler Homoeroten aufzuheben [...]. Wichtig scheint uns auch, in allen Ländern wissenschaftliche Ergebnisse, Literatur, Reproduktionen von Kunstwerken zu sammeln, die unserer Meinung in irgend einer Form Gestalt geben. [...]"
Ernst Ostertag, Juni 2008