Das Ghetto KREIS
Seit der Einführung des StGB (1942) und schon zuvor mit der Begründung des neuen Gesetzes im Bereich Homosexualität (Ständerat 1931) war der Weg ins Ghetto vorgezeichnet. Er hätte nicht beschritten werden müssen. Mit kämpferischen Männern an der Spitze der kleinen Bewegung wäre vielleicht mehr in engagierter Öffentlichkeitsarbeit getan und erreicht worden. Dazu hätte als Voraussetzung erst einmal das allgemein praktizierte Tabu, das Schweigen über sexuelles Tun und sexuelle Details, aufgeweicht werden müssen. Dies aber konnte eine der sexuellen Norm nicht entsprechende Minderheit, die man zudem als solche nicht wahrnehmen wollte, unmöglich von sich aus leisten.
Der Schauspieler Karl Meier / Rolf war Künstler, weder Revolutionär noch Politiker. Der Unternehmer und Bankier Eugen Laubacher / Charles Welti war als Homoerot ein absolut Verborgener und der Literat Rudolf Jung / Rudolf Burkhardt war Flüchtling. Die politisch, finanziell oder im kulturellen Leben Einflussreichen unter den Abonnenten blieben stets bedeckt im Hintergrund.
Das Ghetto hatte seine offensichtliche Funktion und seine unbestrittenen Vorteile. Aus dem Ghetto konnten diskrete Verbindungen zu Wissenschaftern und anderen wichtigen Persönlichkeiten problemlos hergestellt werden. In der Öffentlichkeit war ihre Meinung gewichtig und gültig. Ein freies, seiner Veranlagung gemässes Sich-Fühlen- und Leben-Können hingegen, es war nur im Ghetto für jeden Abonnenten in garantierter Sicherheit möglich. Nur dort durfte jeder ohne Maske sein, nur dort war man für wenigstens einen Abend vollwertiger, ganzer Mensch.
Ernst Ostertag, Oktober 2005
Weiterführende Links intern
StGB, das liberale Strafgesetz