1958

Pressestimmen

... Rechte einschränken, Gesetz verschärfen?

Im Oktober veröffentlichte Karl Meier / Rolf zwei Berichte aus der Berner Tagwacht vom 16. September 1958.1

Erster Bericht:

"Verständnis für kriminalpolizeilichen Zwang

Darf die Kriminal- und Sicherheitspolizei die bürgerlichen Freiheitsrechte von sich aus einschränken? Darf sie selbständig Passanten kontrollieren, Razzien veranstalten, Verdächtige polizeilich vorführen oder verhaften, Hausdurchsuchungen vornehmen, körperliche Durchsuchungen veranlassen, Beschlagnahmungen vornehmen und Post und Telefon kontrollieren? Polizeikommissar Dr. Hubatka (Zürich) bejahte diese Fragen am Donnerstag mit Entschiedenheit. [...] Entscheidend sei allerdings jeweils der Takt des verantwortlichen Polizeioffiziers und seine Menschenkenntnis. [...] Dr. Hubatka betonte indessen, dass eine Präzisierung und Ergänzung der Gesetzesbestimmungen auf dem Gebiete der zwangsrechtlichen Fahndung Not tue."

Zweiter Bericht:

"Homosexualität 'en vogue'

Was Artikel 194 des Strafgesetzbuches als 'widernatürliche Unzucht' bezeichnet, ist, wie Dr. Konrad (Zürich) feststellte, in der Schweiz stark verbreitet. In Basel und Zürich gibt es Tausende von Homosexuellen - an der Limmat existiert sogar ein Verein z.T. prominenter Herren mit einer eigenen Zeitschrift! [...] Das StGB bestraft die Homosexualität nur dann, wenn der Täter die geschlechtliche Freiheit eines anderen angreift [...]. Allerdings werfen gerade Fälle wie diejenigen Oboussiers und Rusterholz' die Frage auf, ob Bestimmungen des Strafgesetzbuches nicht verschärft werden sollten."

Ernst Ostertag, September 2005

Quellenverweise
1

Der Kreis, Nr. 10/1958, Seite 4