1978

Mit der SP zusammen

Eine Interpellation

Nach einem undatierten Entwurf der SOH zur Vorbereitung eines Treffens der drei Organisationen HAZ (Homosexuelle Arbeitsgruppen Zürich), HFG (Homosexuelle Frauengruppe Zürich) und SOH (Schweizerische Organisation der Homophilen) mit der SP Stadt Zürich fand dieses Treffen am 7. September 1978 im SP-Sekretariat statt.

Seitens der SP nahmen Moritz Leuenberger als Präsident, Peter Macher (Sekretär), Armand Meier (Jurist), sowie Bruno Kammerer und ein Herr Steiger teil. Traktandiert waren:

  1. Information über die Petition
  2. Schritte der Organisationen
  3. Die Zusammenarbeit mit SP und eventuell EVP und FDP

Im Vorbereitungspapier nannten die drei Organisationen als Ziel dieses Treffens, dass die SP - womöglich zeitgleich mit dem Eingeben der Petition - eine Interpellation im Gemeinde- oder Kantonsrat (Parlament) lancieren solle. In dieser Interpellation hätte die SP den Stadtrat (Regierung) anzufragen, warum das Register bestehe, was genau dessen Inhalt sei, wie es angewendet werde und auf welchen rechtlichen Grundlagen es beruhe. Zudem sollte die Abschaffung gefordert werden samt der Zusicherung, dass keine Überführung des Inhalts in die eidgenössische Computerzentrale in Bern erfolge.

Vermutlich, es fand sich bis heute kein Sitzungsprotokoll, wurde die Interpellation im Sinne des Vorbereitungspapiers vereinbart.

Aus dem Entwurf dieser Interpellation, den der Verfasser, Gemeinderat Peter Macher, am 3. November 1978 an Heini Jung als Repräsentant der HAZ zur Durchsicht sandte (im Gemeinderat, dem städtischen Parlament, wurde sie am 8. November eingereicht):

"Zurzeit sammeln drei homosexuelle Organisationen (HAZ, SOH und HFG) Unterschriften für eine Petition, die die Abschaffung eines bei der Polizei geführten Homo-Registers verlangt. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende grundsätzlichen Fragen:

Führt die Stadtpolizei tatsächlich Register, in denen Bürger, auch auf Grund nicht strafbarer Verhaltensweisen, registriert werden?

Wenn ja, welche Register werden über welche Personen und Personenkreise geführt und welche Rechtsgrundlagen dienen zur Rechtfertigung der Führung solcher Register?

Sind dem Stadtrat auch Register von ausserstädtischen Organisationen (kantonale, eidgenössische oder private) bekannt?

Bezüglich des [...] Registers, dessen Existenz von der Polizei bestätigt wurde, stellen sich folgende Fragen:

Glaubt der Stadtrat, dass mit (erwähnt wurden drei Gesetzesparagraphen und eine Vorschrift über die Stadtpolizei) eine genügende Rechtsgrundlage vorhanden ist, um ein solches Register zu führen?

Welchen Wert misst der Stadtrat dieser Kartei zu?

[...] glaubt der Stadtrat tatsächlich, dass mit solchen Registern bestimmte Bevölkerungskreise vor sich selbst oder vor andern geschützt werden können und geschützt werden müssen?

Mit welchen technischen und polizeilichen Mitteln werden solche Karteien erstellt und verwaltet, wem stehen die Daten zur Verfügung [...]?

Sollen, bei einer allfälligen Erweiterung von Datensystemen (auch über die Stadtverwaltung hinaus) solche Register übernommen werden?

Wie stellt sich der Stadtrat vor, dass mit ausschliesslicher Sicherheit festgestellt werden kann, ob eine registrierte Person tatsächlich homosexuell ist, oder ist es auch möglich, dass nicht-homosexuelle Personen registriert werden?"

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Ernst Ostertag, Mai 2007