1979

Petition der HAB

Orientierung von Polizei, Presse, Öffentlichkeit

Die Antwort der HAB (Homosexuelle Arbeitsgruppen Bern) an den Polizeidirektor erfolgte am 11. Dezember 1979. Sie war verfasst und unterzeichnet von den Vorstandsmitgliedern Pius Köppel, Hannes Schüle und Georges Pauchard:

"[...] Wir haben mit unserer Antwort bis zum Abschluss der Unterschriftensammlung gewartet. Sie konnten sich ja sicher vorstellen, dass wir uns nicht mit einem knappen Dutzend Unterschriften begnügen würden. So haben wir denn auch zur Unterstützung unserer Forderung 3'160 Unterschriften zusammengebracht.

[...] Es kann nicht die Rede davon sein, dass auswärtige Kreise sich in Bern betätigen, da praktisch alle Mitglieder der HAB im Kanton Bern wohnhaft sind. Allerdings besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Homosexuellen Arbeitsgruppen in anderen Städten [...]. In keiner Weise geht es darum, Stimmung gegen die Polizei zu machen. [...] Wir wehren uns aber gegen diese eine polizeiliche Tätigkeit des Führens eines Schwulenregisters, welches diskriminierend und nutzlos ist. [...]"

Ein zweites Schreiben der HAB vom Dezember 1979 war als Begleitbrief der Unterschriften mit der "Petition zur Abschaffung und Vernichtung des Berner Schwulenregisters" konzipiert und richtete sich ebenfalls an den Polizeidirektor. Es war von denselben Vorstandsmitgliedern unterzeichnet und gehörte auch zu den Unterlagen der Presseinformation vom 11. Dezember:

"[...] Aus Ihrem Schreiben vom 29. 6. 1979 geht klar hervor, dass Homosexuelle registriert werden, 'die straffällig geworden sind, sei es wegen Sexual- oder wegen anderen Delikten'. Sie schreiben ausserdem: 'Homosexuelle, die Opfer von Straftaten [...] geworden sind [...], werden nach den gleichen Regeln registriert wie andere Personen.'

Mangels eines wirksamen Datenschutzes, welcher Weitergabe und Missbrauch von Informationen verhindert [...], können wir auch nach der von Ihnen vorgenommenen Eingrenzung die praktizierte Registrierung nicht gutheissen. [...]

Wir wenden uns gegen jegliche Registrierung der Homosexualität bei Opfern von Straftaten oder bei Homosexuellen, welche wegen 'anderen Delikten' straffällig geworden sind. Dies betrifft sowohl das Führen einer speziellen Homosexuellenkartei, als auch den Vermerk 'homosexuell' in irgendeiner anderen Kartei. [...] Wir [...] fordern Sie daher auf:

  • keinerlei Registrierung der Homosexualität, ausgenommen bei Sexualdelinquenten, mehr vorzunehmen.
  • die bestehenden Registrierungen zu löschen.
  • im gleichen Sinne einer Registrierung auf kantonaler, sowie
  • auf eidgenössischer Ebene (z. B. im KIS) entschieden entgegenzutreten.
  • diese Punkte öffentlich zu garantieren.

In diesem Sinne übergeben wir Ihnen diese Petition und hoffen, dass Sie unseren Begehren stattgeben werden."

Die HAB legte am 11. Dezember 1979 alle nötigen Unterlagen auf: die Petition, die beiden oben zitierten Briefe an den Polizeidirektor, dessen Schreiben vom 29. Juni sowie ein Communiqué:

"Mit uns Homosexuellen Arbeitsgruppen Bern (HAB) sind 3160 Personen einig, dass das Homosexuellenregister der Berner Polizei abgeschafft und vernichtet werden muss. [...]

Aus einem Brief des Polizeidirektors geht klar hervor, dass nicht nur Sexualdelinquenten, sondern auch Homosexuelle, welche 'andere Delikte' begangen haben, registriert werden. Wir sehen nicht ein, warum zum Beispiel ein Homosexueller, welcher in angetrunkenem Zustand gefahren ist, als Schwuler registriert werden muss. [...] Wir fordern daher, dass Homosexualität ausgenommen bei Sexualdelinquenten in keiner Form registriert wird, sei es auf städtischer, kantonaler oder eidgenössischer Ebene. [...]

Wir verlangen vom Polizeidirektor mit unserer Petition die Erfüllung dieser Forderung öffentlich zu garantieren."

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Ernst Ostertag, Juni 2007