1974-1978

Militärstrafgesetz

MstG

Die 5-seitige Stellungnahme der HAZ vom 14. November 1974 enthielt auch einen Abschnitt über das Militärstrafgesetz. Er begann mit den Worten:

"Schliesslich sei noch ein Hinweis auf das Militärstrafgesetz gestattet [...]. Die militärische Strafvorschrift ist [...] viel schärfer gefasst als die zivile, während sämtliche übrigen strafbaren Handlungen wider die Sittlichkeit, soweit sie im MStG aufgeführt sind, im Tatbestand und im Strafmass den Vorschriften des StGB entsprechen. Es ist an der Zeit, dass hier endlich die notwendige Angleichung an die zivile Strafgesetzgebung vorgenommen wird. [...]"

Am 18. Juni 1975 richtete die SOH (Schweizerische Organisation der Homophilen) eine Anfrage zum Art. 157 des Militärstrafgesetzes an das EMD (Eidgenössisches Militärdepartement). Unter anderem ging es um die Forderung nach Abschaffung dieses Artikels kombiniert mit dem Hinweis, er sei wohl in letzter Zeit kaum mehr angewendet worden. Die Antwort vom 1. Juli 1975, gezeichnet durch den Chef der Abteilung für Information und Dokumentation, lautete unter anderem:

"Verurteilte Militärpersonen 1964: 2; 1965: 6; 1966: 4; 1967: 4; 1968: 1; 1969: 6; 1971: 1. In den Jahren 1970, 1972 und 1973 gab es keine Verurteilungen.

[...] Die Armee ist ein Zwangskollektiv, in welchem ein enges Zusammenleben einer grösseren Zahl von Männern notwendig ist; Schutzbestimmungen sind deshalb notwendig [...]"

Am 31. Mai 1977 sandten Karl-Robert Schmitz, Erwin Scheiwiller und Marcel Ulmann im Namen der SOH einen Brief "an den Präsidenten der Kommission des Nationalrates zur Beratung der Revision des Militärstrafgesetzes, Herrn Nationalrat Dr. Rudolf Friedrich" (FDP, ZH), worin sie für Abschaffung des Art. 157 plädierten. Die Streichung begründeten sie damit, dass eine Angleichung an die zivile Gesetzgebung nach 30 Jahren Erfahrung mit dem StGB überfällig sei:

"Denn diese lange Zeit hat deutlich gezeigt, dass die seinerzeitige Änderung keine negativen Folgen für das sittliche Wohlergehen der Bevölkerung gehabt hat. Wir glauben, dass diese Zeitspanne es nun erlaubt, im Militärstrafrecht den gleichen Weg zu gehen. [...]

Seit 1972 wurde niemand mehr wegen dieses Artikels verurteilt (und zuvor war die Zahl der Urteile verschwindend gering), obwohl heute eine grosse Zahl von Homophilen problemlos Dienst leistet und diese Neigung üblicherweise keinen Grund zur Dienstbefreiung mehr darstellt."

Dieser Vorstoss war ein Schlag ins Wasser. Jede Streichung im Militärstrafgesetz lehnten Nationalrat Friedrich und der zuständige Bundesrat Rudolf Gnägi (SVP, BE) rundweg ab, was auch der Nationalrat im Februar 1978 mit 62 zu 37 Stimmen tat.

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Ernst Ostertag, April 2008

Weiterführende Links intern

SOH 1978: Kämpfe