1999
Arbeitsverträge
Grundrechte in Personalpolitik
Ständig blieb PinkRail aktiv und machte über Jahre hinweg immer wieder Vorstösse, um seine Anliegen weiter- und wenn möglich durchzubringen. Oft ging es harzig, oft gab es Enttäuschungen - aber man blieb hartnäckig, stets im Vertrauen auf den Grundsatz, dass gleiche Rechte nicht ewig verweigert werden können. Einzelne Köpfe verstanden diesen Gedanken schliesslich und erkannten darin eine positive Entwicklung auch für die anderen, eben für wirklich alle. Langsam kam Bewegung auf, Veränderungen bahnten sich an. Im Folgenden sollen ein paar Details dieser Bemühungen hervorgehoben werden.
Am 25. September 1999 schrieb Max Krieg im Auftrag von "Pink Cross, Fachgruppe PinkRail" an Daniel Nordmann, Personalabteilung SBB, Bern unter anderem:
"Ein lachendes und ein weinendes Auge.
Mit Genugtuung haben wir festgestellt, dass in der neuen Weisung zum Datenschutz zum ersten Mal in der Geschichte der SBB die 'Lebensformen', das heisst die Schwulen und Lesben in einen Text Eingang gefunden haben. Dafür möchten wir Ihnen und allen, die an der Ausarbeitung des Textes beteiligt waren, herzlich danken.
Leider haben wir nur wenige Tage später festgestellt, dass in den neuen Leitlinien für die Personalpolitik das Gleiche nicht geschehen ist. Da werden, wie in der neuen Bundesverfassung, die präzisen Gleichstellungsanliegen schön aufgezählt, aber die 'Lebensformen', die Schwulen und Lesben, fehlen. Wir bedauern das sehr, zumal wir Herrn Walter Hofstetter, mit dem wir ja anfangs März 1999 ein interessantes und hoffnungsvolles Gespräch hatten führen können, unsere Anliegen und unsere Vorstellungen mitgeben konnten. Schade, dass diese Gelegenheit zu einem weiteren Schritt in die richtige Richtung versäumt worden ist.
Wir bitten Sie deshalb, noch bevor wir fordern, das neue Leitbild zur Personalpolitik anzupassen. Zu Ihrer Information erhalten Sie in der Beilage eine Kopie des Berichts des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements zur Gleichstellung der homosexuellen Partnerschaften. [...]"
Dieser Bericht war unter der neuen Justizministerin Ruth Metzler im Juni 1999 erschienen, Auslöser war die Petition "Gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare" vom Januar 1995.
Am 28. September 1999 verabschiedete PinkRail einen Entwurf "Leitbild, Lesben und Schwule im Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB)", dies als Vorstoss für entsprechende Änderungen, welche beim SGB vorzunehmen seien:
"Einleitung
Lesben und Schwule bewegen sich nicht in einer heilen Arbeitswelt, auch heterosexuelle Kolleginnen und Kollegen nicht.
Sich gegen Ungerechtigkeit und Diskriminierung zu wehren, dazu bieten die Gewerkschaften allen, die es wollen, genügend Möglichkeiten. Die Gewerkschaften können viel dazu beitragen, den lesbischen und schwulen BürgerInnen und KollegInnen das Klima von Gleichberechtigung und Akzeptanz zu übermitteln, durch Worte und Taten.
Forderungen des SGB zur Wahrung der Grundrechte:
- Homosexualität darf kein direkter oder indirekter Grund für Nichteinstellungen, Nicht-Beförderungen, Berufsbeschränkungen und Kündigungen sowie Berufsverbote sein.
- Der SGB setzt sich dafür ein, dass die Ungleichbehandlung von nicht-ehelichen und ehelichen Gemeinschaften in GAVs [GAV = Gesamtarbeitsvertrag], Pensionskassenreglementen, Personalverordnungen usw. abgeschafft werden.
- Arbeitszeugnisse dürfen weder offene noch versteckte Hinweise auf Homosexualität beinhalten.
- Der SGB setzt sich aktiv für die Einführung von Antidiskriminierungsbestimmungen in eidgenössischen, kantonalen und Gemeindegesetzen ein.
Organisation im SGB
- Der SGB stellt Infrastruktur und Stellenprozente zur Verfügung, um Verbände beim Aufbau lesbisch-schwuler Arbeitsgruppen zu unterstützen.
- Er setzt eine 'SGB Regenbogen-Kommission' ein.
- Im Bildungsangebot wird die lesbisch-schwule Arbeitswelt ein Thema.
- Die 'Regenbogen-Kommission' des SGB arbeitet punktuell bei nationalen Kampagnen mit Pink Cross und LOS zusammen"
Es kam zu Verhandlungen mit dem SGB. Dabei ging es schliesslich um die Schaffung einer "Fachgruppe für schwule und lesbische Anliegen" innerhalb des SGB, wie die PinkRail News Nr. 1/2001 berichtete, was aber an einer Vorstandssitzung des SGB vom 19. Dezember 2000 noch immer nicht geschehen sei.1 Erst an seiner Sitzung vom 10. Mai 2001 beschloss der SGB-Vorstand, eine Mitgliederkommission "Gleichstellung von Lesben und Schwulen" einzurichten. 2003 wurde Max Krieg Co-Präsident dieser Kommission.
Ernst Ostertag, Juni 2008
Quellenverweise
- 1
PinkRail News, Nr. 1/2001, Seite 4