1999
SBB-Gesamtarbeitsvertrag
Kampf um Anerkennung gleicher Rechte
An der Ausarbeitung des SBB-GAV (Geamtarbeitsvertrag) war PinkRail, laut Vereinbarung vom 30. April 1999, gleichberechtigt mitbeteiligt wie alle anderen Personalverbände auch. Die Arbeiten fanden am 22. Dezember 1999 ihren Abschluss, worauf die Paraphierung am 29. Februar 2000 erfolgte. Dann führten die Verbände ihre Abstimmungen durch und per 29. Juni 2000 konnte der neue GAV unterzeichnet werden. Er trat mit dem 1. Januar 2001 in Kraft. Die PinkRail News Nr. 2/2000 meldeten:1
"Einige wesentliche Forderungen sind verwirklicht:
Im Ingress [zum GAV] wird erklärt, dass 'Massnahmen zu treffen sind, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf allen Stufen zu fördern und Situationen von Mobbing und sexueller Belästigung zu verhindern [...]'.
Die Leistungen im Todesfall durch Berufsunfall werden auch an LebenspartnerInnen ausbezahlt.
Der Nachgenuss von Leistungen im Todesfall wird auch an LebenspartnerInnen ausgezahlt.
Die 1999 in Kraft getretene 'Richtlinie Persönlichkeits- und Datenschutz' ist [...] übernommen worden.
Gemeinsame arbeitsfreie Tage werden auch LebenspartnerInnen in anderen Lebensformen gewährt.
Den Urlaub für die Schliessung einer Partnerschaft hingegen werden wir dann im nächsten Schritt erkämpfen müssen."
Diese letzte Forderung deutete - wie viele andere Gleichstellungswünsche auch - darauf hin, dass erst ein eidgenössisches Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare jene Grundlage schaffen kann, die zur Erfüllung solcher Postulate nötig ist. Dazu gehörten ebenso die in den Verhandlungsresultaten zum neuen GAV erwähnten, aber (noch) nicht eingeführten Bedingungen für Gleichstellung:
"Lebenspartner, wenn sie seit mindestens fünf Jahren im gleichen Haushalt leben oder einen Partnerschaftsvertrag abgeschlossen haben."
Bestätigt wurde dieser Tatbestand durch die per Datum des Inkrafttretens des eidgenössischen Partnerschaftsgesetzes erfolgten
"Anpassungen im GAV SBB und GAV Cargo AG sowie den Ausführungsbestimmungen an das Partnerschaftsgesetz ab 1.1.2007".
Darin wurden alle Bestimmungen ergänzt mit dem Zusatz "analog bei eingetragener Partnerschaft", womit der GAV SBB / GAV Cargo volle Gleichberechtigung gewährleistete und als Vorbild gelten konnte (allerdings nur für eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften).
Ernst Ostertag, Juni 2008
Quellenverweise
- 1
PinkRail News, Nr. 2/2000, Seite 2