Rückzug

Freiheit des Ghettos

1942 trat das einheitliche eidgenössische Strafrecht (StGB) in Kraft. Und Karl Meier / Rolf änderte das Titelblatt der Zeitschrift: Menschenrecht, X. Jahrgang. Der Vermerk auf das Freundschafts-Banner als Vorläufer entfiel, nur der Jahrgang zählte ab 1932. Anna Vock gab den Verlag ab und Karl Meier übernahm ihn mit neuem Namen: Verlag DER KREIS. Zugleich erschienen regelmässig französische Seiten, die bald zum französischen Teil wurden. Dafür fehlten die Frauenseiten. Der Wandel vom ursprünglichen Kampfblatt zur breit informierenden Kulturzeitschrift war vollzogen und wurde in den folgenden Jahren konsequent weiter ausgebaut.

Das war zweifellos auch das Werk von Eugen Laubacher / Charles Welti. Er führte - als Bankier - ein perfektes Doppelleben und war in jeder Situation ein diszipliniert angepasster Mann mit grossen literarischen und künstlerischen Interessen. Zudem war er finanziell fähig, das Überleben des Menschenrecht und später des Kreis notfalls zu sichern. In jeder Beziehung der ideale Partner für Rolf.

Das Strafgesetz (StGB) war von den massgebenden Politikern gutgeheissen worden mit dem Argument, dass damit die Homosexuellen keinerlei Anlass zu "Propaganda" und Öffentlichkeitsarbeit mehr hätten, dass sie im Schatten des Gesetzes inskünftig still und unauffällig bleiben sollten. Damit war ein nationaler Tabubereich geschaffen und die "angepassten", und damit "anständigen" Homosexuellen hielten sich daran. Der KREIS war eine Art Garantie dieses stillschweigenden Agreements, das von den städtischen Behörden Zürichs bis 1960 auch ihrerseits eingehalten wurde.

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Ernst Ostertag, August 2004