1929-1942

StGB: eidgenössisches Strafgesetzbuch

Erste Gruppierungen

Ende 1929 hatte das erste gesamtschweizerische StGB den Nationalrat passiert. Darin war auch die Entkriminalisierung homosexueller Akte unter Erwachsenen vorgesehen. Als Schutzaltersgrenze galt der Beginn des 20. Lebensjahres. Die Entscheidung zu diesem Durchbruch bei einer Mehrzahl von Parlamentariern brachte ein Aufsatz des angesehenen Experten und Professors für Strafrecht, Dr. Ernst Hafter, Zürich, worin er sich auf eine Umfrage bei 86 Homosexuellen bezog.

1931 genehmigte auch der Ständerat die Vorlage. Aber erst im Sommer 1938 kam es, nach einem Referendum im Vorjahr, zur Volksabstimmung. Sie ergab eine knappe Ja-Mehrheit. Auf den 1. Januar 1942 trat das Gesetz in Kraft. Damit hatte die Schweiz in Bezug auf homosexuelle Akte eine der fortschrittlichsten Gesetzgebungen Europas.

Im Zuge der Diskussion über die Straffreiheit von homosexuellen Akten hatten sich engagierte schwule Männer zusammengetan und sich zu Wort gemeldet. Erste kurzlebige Gruppierungen sind 1922 in Luzern, 1925 und 1931 in Zürich und 1931/32 in Basel dokumentiert. Unter anderen waren es Mitglieder der Luzerner und Zürcher Gruppe, welche die erwähnte Umfrage geplant und durchgeführt und zugleich mit Prof. Hafter Verbindung aufgenommen hatten.

Im Sommer 1931 gründeten einige Frauen (darunter Anna Vock, 1885-1962) in Zürich den Damen-Club Amicitia, der ab Neujahr 1932 auch Herren aufnahm und ab sofort die erste Zeitschrift der Schweiz herausgab, das Freundschafts-Banner.

Am 4. April 1933 entstand daraus der Schweizerische Freundschafts-Verband mit seiner Zeitschrift Schweizerisches Freundschafts-Banner. Während in Deutschland Verfolgung und Zerstörung herrschte, begann mit diesem Datum die schweizerische Geschichte von bis heute nie gänzlich unterbrochenen Gruppierungen und Publikationen homosexueller Frauen und Männer.

Der Schauspieler Karl Meier wurde im April 1934 Mitglied und prägte sofort mit wesentlichen Einsätzen und Beiträgen den Verband und die Zeitschrift. Ab 1935 gab sich die Organisation einen neuen Namen: Liga für Menschenrecht und ab 1937 nannte sich auch die Zeitschrift Menschenrecht. Das klang kämpferisch. Man war im Vorfeld der Volksabstimmung über das StGB. Karl Meier war zusammen mit Anna Vock (meist Mammina genannt) für diese Namensänderungen verantwortlich.

Mit der Abstimmung 1938 zogen sich die Frauen mehr und mehr zurück; ab 1942 verblieben keine mehr (ausser Anna Vock, die der Vereinigung bis zu ihrem Tod verbunden blieb).

1939 legte die Organisation ihren Namen ab und wurde zur Abonnenten-Vereinigung in den festen Händen ihres Leiters, Karl Meier, der sich nun den Namen Rolf zulegte. Jetzt galt es, die gewonnene Rechtssicherheit (StGB) zu konsolidieren und nicht zu gefährden.

Gesetzlich verboten blieben sowohl "Verführung" von Minderjährigen als auch männliche Prostitution. Also hiess das Gebot: Unauffällig sein und unauffällig leben! Das konnte man - so die Botschaft - in einem aktiven Kreis von "Anständigen" tun. Und aus diesem Kreis sollten Beziehungen zu anerkannten, verständnisvoll-offenen Persönlichkeiten (Wissenschaftern, Künstlern, Politikern) geknüpft und genutzt werden, um in deren Namen aufklärend an die Öffentlichkeit zu gelangen. Das Beispiel mit Prof. Hafter hatte es demonstriert. Schliesslich bedeutete die Entkriminalisierung der Homosexualität in keiner Weise deren gesellschaftliche Akzeptanz. Im Gegenteil, aus den Äusserungen der meisten Befürworter war klar hervorgegangen, dass man mit dem neuen Gesetz "nie mehr" von diesen Leuten hören und über sie in der Öffentlichkeit sprechen müsse, weil sie ja jetzt haben, was sie wollten: Damit hatte man ein gesellschaftliches Tabu geschaffen.

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Ernst Ostertag, August 2007