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August 2022

Diese Ausgabe enthält folgendes Thema:

  • Einer der ersten Schwulenaktivisten: "Dr.W." - Ein Krimi

Einer der ersten Schwulenaktivisten: "Dr.W." - Ein Krimi

eos. Vor hundert Jahren waren homosexuelle Akte in fast allen Kantonen verboten. Homosexuellen drohten jederzeit Erpressung oder Verhaftung mit Prozess, Verlust der Ehre, der Existenz und der Bleibe. Was war danach noch möglich, ausser Untertauchen, Auswandern oder Suizid? Zugleich gab es neue wissenschaftliche Erkenntnisse in der Medizin und Psychiatrie. Sie deuteten darauf hin, dass sexuelle Verhaltensweisen als Veranlagungen zu sehen seien, die naturgegeben und nicht korrigierbar sind. Diese Forschungsergebnisse interessierten auch Juristen. Sie kamen zur Einsicht, Gesetze müssten verändert, angepasst werden. Entscheidend schienen klare Erhebungen unter den Betroffenen. Aber wie waren diese Menschen für solche Erhebungen zu finden?

Das war die Ausgangslage. Eine Herausforderung für jene, um die es ging. Wenn sie sich öffentlich äusserten, riskierten sie alles.

Die Schweiz brauchte ein neues, einheitliches Strafgesetz. Dies dringend auch aus wirtschaftlichen Gründen. Seit 1893 beschäftigten sich Kommissionen damit. Einer der Knackpunkte war der Umgang mit homosexuellen Betätigungen. Es gab jene, die dafür Einzelhaft, Zwangsarbeit und Vertreibung aus dem Land forderten und jene, die "kein sicherheitspolitisches und kriminalistisches Interesse an einer Verfolgung dieser Handlungen" sahen, denn es fördere nur "widerliches Denunziantentum"1. 1918 lag schliesslich ein Entwurf des Bundesrats vor. Er entsprach den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Nach eingehenden Diskussionen kam das Gesetz 1929 zur Beratung in den Nationalrat und 1931 in den Ständerat. Jetzt war der Zeitpunkt für Homosexuelle da. Jetzt galt es zu handeln.

Im entscheidenden Jahr 1929 gab es nur eine einzige kleine Gruppe von organisierten Homosexuellen in der Schweiz, in Zürich, und die war daran, sich aufzulösen. Und es gab einzelne Schweizer Mitglieder der seit 1897 bestehenden Homosexuellen-Organisation Wissenschaftlich humanitäres Komitee (WhK) mit Sitz in Berlin. Heute weiss man von zwei Persönlichkeiten, die damals aktiv und gut vernetzt waren, eine Frau, Anna Vock, und ein Mann, der lange verborgen blieb. Das zürcherische Gesetz bestrafte nämlich damals Männer, aber keine Frauen.

Die beiden mussten sich gekannt haben. Anna Vock gründete 1931 zusammen mit Laura Thoma den "Damenclub Amicitia" in Zürich. Daraus entstand 1932 die Zeitschrift Freundschafts-Banner und 1933 das Schweizerische Freundschafts-Banner mit der Organisation "Schweizerischer Freundschafts-Verband", der zehn Jahre später zum KREIS wurde. Ab 1932 waren auch Männer dabei.

Dr.W. und die "Enquete"

Der lange verborgene Mann liess im entscheidenden Jahr 1929 seine Verbindungen spielen und schaffte es, eine Umfrage bei Homosexuellen zu lancieren. Jeder konnte darin seine Geschichte schildern. Diese Augenzeugenberichte sammelte er und liess sie Prof. Ernst Hafter, dem Zürcher Strafecht-Fachmann, zukommen. Damit hatte Hafter Originalmaterial zur Verfügung, das seine grundsätzlichen Überlegungen zu dieser Frage stützen konnte. Hafter veröffentlichte seine Überlegungen, und sie waren dann auch für eine Mehrheit der gesetzgebenden Politiker ausschlaggebend. Wer dieser Mann hinter der Umfrage sein könnte, blieb bis zum Jubiläum 25 Jahre KREIS im Herbst 1957 ein totales Geheimnis. Damals ergaben Beobachtungen bestimmte Hinweise, aber keine Gewissheit. Genaue Recherchen waren erst 2005 möglich, nachdem im Nachlass des bekannten Kreis-Abonnenten Walter Boesch, Redaktor beim Zürcher Tages-Anzeiger, ein Teilnachlass von Walther Weibel, Redaktor bei der NZZ, gefunden wurde, der Hinweise auf dessen Leben enthielt2.

Unter dem Kürzel "Dr.W." war Walther Weibel seit 1924 in der Ausland-Redaktion der NZZ tätig3. Zuvor hatte er sich als freier Korrespondent in Italien, Libyen (damals eine italienische Kolonie) und lange in Russland aufgehalten. Nach der russischen Revolution ging er nach London. Er war 1882 in Luzern geboren, hatte in Berlin, Rom, Genf und Bern studiert, sprach fliessend mehrere Sprachen und war in Berlin auch Mitglied des Wissenschaftlich humanitären Komitees (WhK) von Dr. Magnus Hirschfeld, also der ersten Vereinigung von Homosexuellen. Dort trug sich der damals 23-Jährige als "Preconi" ein4. Das Pseudonym Hector G. Preconi oder H. G. Preconi verwendete "Dr.W." für seine literarischen und kunstgeschichtlichen Beiträge in diversen Zeitungen, Zeitschriften oder sonstigen Publikationen. Darunter sind Reiseberichte, Gedichte, Feuilletons, Beschreibungen von Baudenkmälern und Übersetzungen. So erschienen unter diesem Pseudonym 1955 auch Memoiren von Charles de Gaulle und vom Februar 1949 bis November 1953 in vielen Folgen in der NZZ eine erste Übertragung von Winston Churchills "Geschichte des Zweiten Weltkrieges"3.

Grosse Wirkung in der Politik

An der Universität Zürich lehrte Ernst Hafter, ein angesehener Professor für Strafrecht. Er veröffentlichte im Sommer 1929 einen vielbeachteten Aufsatz mit dem Titel "Homosexualität und Strafgesetzgeber"5. Es waren die verhärteten Fronten im Nationalrat, die ihn dazu brachten. Seine These war, dass einer Bestrafung einvernehmlicher homosexueller Betätigung jeder Sinn und jede Wirkung abzusprechen sei. Dieser Artikel brachte in der Wintersession eine Mehrheit des Nationalrats dazu, das Verbot aufzuheben. Hafter berief sich in seinem Artikel auf eine anonyme Umfrage ("Enquete"), die von 86 Homosexuellen stamme. Auf diese Antworten eingehend schrieb er (S. 63 und S. 56):

"Die Daten der Enquete […] machen darauf aufmerksam, dass die Furcht vor der Strafe und erst recht eine Bestrafung geeignet sind, einen sonst wertvollen Menschen in seinen Nerven zu erschüttern und seelisch zugrunde zu richten. Heilen, umwandeln kann eine Strafe den Homosexuellen niemals."

"An den Anfang der weiteren gesetzgeberischen Betrachtung muss ich die Forderung stellen: Der Gesetzgeber von heute soll die homosexuelle Betätigung als solche nicht unter Strafe stellen."

Hafter nennt in einer Fussnote (S. 51), dass jeder Antwort der Enquete ein verschlossener Umschlag beilag mit dem Namen des Verfassers darin. Er habe aber keinen geöffnet, da nur Antworten und keine Namen interessieren. Und am Ende wurde das gesamte Material vernichtet. Den sich an der Aktion beteiligenden Leuten wurden je dieselben Fragen gestellt, auf die sie frei eingehen konnten, sodass sich ein Bild dieser Person und ihrer Lebensumstände ergab. 85 Männer und eine Frau im Alter von 22 bis 60 Jahren aus allen Landesteilen hatten geantwortet und es war vom Handwerker und Studenten bis zum Beamten, Angestellten, Künstler, Unternehmer und Akademiker alles dabei. Hafter ordnete und analysierte sachlich und zeichnete damit ein Gesamtbild, das dem Gesetzgeber Argumente lieferte zur Schaffung eines juristisch sauberen modernen Strafrechts, das der menschlichen Vielfalt angemessen war. Schliesslich präsentierte er einige Originalzitate.

Hier zwei Beispiele:

"Durch die Bestrafung lässt sich die Homosexualität nicht ausrotten. Sie kann höchstens erreichen, dass sich die Betroffenen in ständigem Gewissenskonflikt befinden."

"Ein Schutz durch das Gesetz ist nur da nötig, wo es sich um Jugendliche, Abhängige, Urteilsunfähige usw. handelt. Hier würde eine analoge Anwendung der für heterosexuellen Verkehr geltenden Bestimmungen jedoch vollkommen genügen."

Starke Indizien, aber nicht restlos geklärt

Dieses Tatsachenmaterial, wie sich Hafter ausdrückte, warf Fragen auf, die lange unbeantwortet blieben. Wer steckte dahinter und wie kamen die 86 Zeugnisse zusammen?

Restlos geklärt wurde das nie, aber es gibt deutliche Indizien. Sie weisen auf den NZZ-Redaktor Walther Weibel hin. Diesen vollen Namen aber kannte niemand im Zusammenhang mit Homosexualität und Aktivitäten homosexueller Menschen. Das Geheimnis lüftete sich erst 2005. Sicher war, dass an der Jubiläumsfeier "25 Jahre KREIS" im Oktober 1957 einer der Redner von Karl Meier / Rolf der Festgemeinde als "ältester Abonnent" vorgestellt wurde. In seiner Ansprache berichtete dieser Mann vom Anfang, der eigentlich drei Jahre früher als der offizielle Beginn von 1932 stattgefunden habe. Er äusserte sich auch zu Mammina, Anna Vock, die als Mutter der Organisation galt und tat dies so, dass man merkte, er hatte sie schon vor der Gründerzeit gekannt. Beides wies auf 1929 hin, das Jahr der Enquete. Aus seiner Rede wurde zudem klar, dass er jener mysteriöse Autor mit dem Kürzel "yx" sein musste, der vielen bekannt war von Aufsätzen im Kreis und von seiner zusammenfassenden Broschüre über den berühmten Kinsey-Report vom Januar 1948. Auf diesen wies er bereits im Februar-Heft des Kreis hin, um ein Jahr später (1949) dann die für Homosexuelle relevanten Kapitel unter dem Titel "Der Kinsey Report und die Probleme der Homosexualität" als Sonderpublikation des Kreis zu veröffentlichen. Es blieb bis 1955 die einzige verfügbare Übersetzung ins Deutsche.

Für Aufmerksame war es an jenem Jubiläumsfest leicht, den Schluss zu ziehen, dass dieser vielfach vernetzte Mann, den wir im Festsaal locker mit den drei Redaktoren der Zeitschrift, Karl Meier / Rolf, Eugen Laubacher / Charles Welti und Rudolf Jung / Rudolf Burkhard sowie anderen bekannten Kreis-Abonnenten wie Walter Boesch (Redaktor), Nico Kaufmann (Musiker), Kurt Stäheli (Buchhändler) und weiteren plaudern sahen, dass dieser ältere Herr wahrscheinlich auch der geheime Mann hinter der Enquete von 1929 sein könnte. Wenn wir aber Fragen stellten, stiessen wir auf totales Schweigen und den Hinweis "Privates ist bei uns tabu, das weisst du doch". So blieb es weiterhin ungeklärt - und alle, die es wissen mussten, nahmen das Geheimnis mit ins Grab.

Mehr Licht kam erst ab 1999 in diese Sache, als Röbi Rapp und ich durch Zufall den Nachlass von Eugen Laubacher / Charles Welti, Redaktor des französischen Teils des Kreis, erwerben konnten. Es war wie in einem Krimi, der nun so richtig startete.

Quellen
1 Dr. Emil Zürcher, Professor für Strafrecht, Universität Zürich, eidgenössische Expertenkommission, 1896
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2 Kurzer Lebenslauf, aufgezeichnet von Beat Frischknecht nach Archivrecherchen im Teilnachlass Dr. Walther Weibel in Luzern, 2005. 

3 Antwort an eos von D. Diener, NZZ Redaktionsarchiv, 10. Juni 2005
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4 Eintrag "Preconi" im Auszug der Jahresrechnung von 1905 des WhK, Berlin, publiziert im Jahrbuch für sexuelle Zwischenstufen, Band 8, S. 935
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5 Erschienen in Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht, Nr. 43, 1929, S. 37-71.